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Ausgabe 18 / 2009
29. April - 5. Mai

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(c) Pester Lloyd /
Nr. 20 - 2008 POLITIK 14.05.2008
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Ungarn: Öffentliche Gelder versickern in Wahlkampfkassen

Bevölkerung soll gegen Verschwendung mobilisiert werden

Laut Gesetz dürfen die Parteien im Rahmen von Wahlkämpfen höchstens eine Million Ft. (ca. 4.000 EUR) je Kandidat ausgeben. Das wären also 386 Mio. HUF. Demgegenüber betrugen die Kosten der Kampagne 2006 Schätzungen zufolge weit über sieben Milliarden. Im Licht dieser Entwicklungen kann sich diese bereits jetzt schon horrende Summe in der kommenden Kampagne sogar noch verdoppeln. Und all das ohne die Möglichkeit irgendeiner Kontrolle.

Dieser völlig unbefriedigenden Lage, in der vermutlich auch öffentliche Gelder missbraucht werden, wollen bekannte Zivilorganisationen mit Hilfe der breiten Öffentlichkeit ein Ende setzen. Das Nézôpont Institut und die ungarischen Vertretungen von Freedom House und Transparency International starteten dieser Tage eine Medienkampagne, um Politiker über öffentlichen Druck zur längst überfälligen Gesetzreform zu drängen. Zwar steht die Frage der Parteifinanzierung schon seit Jahren auf der Tagesordnung des Parlaments, doch stießen die Gesetzesvorlagen nicht auf die nötige allgemeine Zustimmung der fünf Parteien.

Im Vorjahr gab es Bemühungen, sich in der Frage auf einen Kompromiss zu verständigen. Doch angesichts der vergifteten politischen Atmosphäre gab es zwar durchaus Fortschritte zu vermelden, aber eine Einigung konnte nicht erzielt werden. Eine Lösung wäre jedoch umso notwendiger, weil mit der nahenden Europawahl 2009 und einer Parlamentswahl, die spätestens 2010 stattfinden wird, die Neigung der Parteien zu einer Regelung noch geringer sein wird, als bisher schon.

Riesensummen verschwinden auf Nimmerwiedersehen

Wie wir von Sprechern der Zivilorganisationen erfuhren, besteht der Verdacht, dass die Parteien auch öffentliche Gelder in ihre Wahlkampffonds umgeleitet haben. Um dieser den freien Wettbewerb schwerstens belastenden Praxis entgegentreten zu können, müsste auch das Gesetz über öffentliche Finanzen novelliert werden. Seit vielen Jahren und unter Regierungen aller Couleurs kam der Verdacht auf, dass sich beispielsweise der Autobahnbau in Ungarn deswegen so teuer gestaltet, weil die favorisierten Firmen „Kickbacks“ an die jeweiligen Regierungen/Parteien zu zahlen hatten.

Merkwürdig – aber eine Tatsache: Angesichts der gegenwärtigen Gesetzlage ist es nicht verboten, dass sich Regierung, Ministerien, öffentliche Institutionen finanziell an Wahlkampagnen beteiligen. Auch ist es ein offenes Geheimnis, dass die kommerziellen Medien werbenden Parteien heimlich Rabatte gewähren, was wiederum die Chancengleichheit ad absurdum führt. Experten schätzen, dass an die 90 Prozent aller Gelder unkontrollierbar und potentiell illegal in die Wahlkampfkassen fließen.

Transparenz und Beschränkung

Die Lösungsvorschläge der drei Initiatoren sind einfach und logisch. Jede Partei sollte ein einziges, offenes und kontrollierbares Wahlkampfkonto benutzen dürfen. Sämtliche Ausgaben für diesen Zweck müssten über dieses Konto laufen, alle Bewegungen transparent sein. Der Staatliche Rechnungshof soll das Recht erhalten, diese Konten zu kontrollieren und bei Regelverstößen Strafen zu verhängen.

Das gegenwärtige Limit von einer Million pro Kandidat sollte verzehnfacht– doch die Überschreitung dieses Limits streng bestraft werden. Auch sollten die Wahlkampfperiode auf 60 Tage vor dem eigentlichen Urnengang beschränkt werden. Der Pester Lloyd unterstützt gerne diese vernünftige Initiative. Wir werden unsere Leser über die Entwicklungen auf den Laufenden halten.

(c) Pester Lloyd

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