|
(c) Pester Lloyd / 12 - 2009
WIRTSCHAFT 15.03.2009 _______________________________________________________
Staat lädt Steuerzahler ins Restaurant ein
Die Anhebung der Bemessungsgrenze für die Einkommenssteuer wird, nach einem
Beschluss der ungarischen Regierung, nun rückwirkend zum 1. Januar 2009 wirksam. Ursprünglich sollte der sogenannte Tax Cut, also die Bemessungsgrenze
zwischen den beiden Einkommenssteuersätzen von 28 und 36% erst ab 1. Juli von 1,7 auf 1,9 Mio EUR angehoben werden. Bereits (zu viel) bezahlte Steuern sollen
im zweiten Halbjahr durch entsprechende Gutschriften refundiert werden, eine Barauszahlung aber durch Anrechnung vermieden werden. Fälle, bei denen eine
Verrechnung nicht möglich ist, sollen mit Gutscheinen entschädigt werden, die Rede ist. z.B. von Restaurant- bzw. Hotel-Vouchern.
(c) Pester Lloyd
IHRE MEINUNG IST GEFRAGT - KOMMENTAR ABGEBEN
|