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(c) Pester Lloyd / 12 - 2009 WIRTSCHAFT 15.03.2009
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Staat lädt Steuerzahler ins Restaurant ein

Die Anhebung der Bemessungsgrenze für die Einkommenssteuer wird, nach einem Beschluss der ungarischen Regierung, nun rückwirkend zum 1. Januar 2009 wirksam. Ursprünglich sollte der sogenannte Tax Cut, also die Bemessungsgrenze zwischen den beiden Einkommenssteuersätzen von 28 und 36% erst ab 1. Juli von 1,7 auf 1,9 Mio EUR angehoben werden. Bereits (zu viel) bezahlte Steuern sollen im zweiten Halbjahr durch entsprechende Gutschriften refundiert werden, eine Barauszahlung aber durch Anrechnung vermieden werden. Fälle, bei denen eine Verrechnung nicht möglich ist, sollen mit Gutscheinen entschädigt werden, die Rede ist. z.B. von Restaurant- bzw. Hotel-Vouchern.

 

(c) Pester Lloyd

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