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(c) Pester Lloyd / 17 - 2009 GESELLSCHAFT 22.04.2009 _______________________________________________________
RECHTSEXTREMISMUS
Ungarns Schande
Holocaustleugnung und offener Rassismus in Ungarn
Beides grassiert, sind aber keine Straftaten. Eine Demo vor der Deutschen Botschaft in Budapest könnte nun aber der Stein des Antosses sein, damit sich das ändert.
Am vergangenen Samstag demonstrierten vor der Deutschen Botschaft im
Burgviertel etwa 200 Neonazis, unter ihnen auch Mitglieder und Anhänger der "Ungarischen Garde", dabei war auch deren oberste Sprechblase, István Dósa. Wer
bis dato noch Zweifel an der eindeutig faschistischen Ausrichtung dieser Truppe hatte, bekam diese ausgeräumt.
"Nichts am Holocaust ist wahr" tönte es durch die historischen Gassen und es
folgte der ganze Kanon antisemitischer Hassreden und Verschwörungstheorien, garniert mit Kritik an der deutschen Justiz, die es (manchmal doch) wagt,
faschistische Hassprediger vor Gericht zu stellen. Das Datum war nicht zufällig gewählt, es war der Tag vor dem ungarischen Gedenken an die Errichtung des
Budapester Judenghettos. Auch am Sonntag zogen Neonazis durch die Innenstadt. Durch die Deportationen der deutschen Faschisten kamen ab 1944, unter
proaktiver Mithilfe ungarischer Schergen, rund 600.000 jüdische Ungarn zu Tode.
Ungarns Schande im Quadrat: Mitglieder der “Garde” bei der “Vereidigung” auf dem
Budapester Helden(!)platz, Foto: Pester Lloyd
Abstumpfung in der Öffentlichkeit
Gegen zwei der Demo-Teilnehmer ermittelt nun die Polizei, doch wegen was
eigentlich? Holocaustleugnung ist in Ungarn nach wie vor keine Straftat, die Verherrlichung des Nationalsozialismus nicht explizit im Strafrecht aufgeführt, ein
verschärftes Gesetz gegen "Hassreden" wurde vom Verfassungsericht wegen Bedenken um die Meinungsfreiheit gekippt. So muss man sich mit etwas
schwammigen Pragraphen wie "Volks"-Verhetzung und Beleidigung behelfen. Die Angriffe gegen "die Juden" und heute häufiger "die Roma" sind in Ungarn derart
zahlreich geworden, dass eine gewisse Abstumpfung in der öffentlichen Wahrnehmung eingetreten ist. Dagegen mussten erst europäische Instanzen
bemüht werden, um die Strafbarkeit des Roten Sterns zu beenden, obwohl man in Ungarn seit Jahren keinen Kommunisten mehr gesichtet hat.
Lendvai und Hiller in Rage
Immerhin brachte die gespenstische Szene vor der deutschen Botschaft die
MSZP-Chefin Ildikó Lendvai und den Kulturminister István Hiller so auf die Palme, dass nun bald eine Gesetzesinitiative zu erwarten ist. Am Montag brachte der
Minister für Bildung und Kultur in einer engagierten Rede die Sache vors Parlament und sagte u.a., dass es bei diesem Thema keinen Raum für
Kompromisse gäbe. Auch damals begannen die Verbrechen nicht laut, sondern wucherten auf dem Schweigen der Mehrheit. "Ein Nazi ist ein Nazi, eine Schande
ist eine Schande" sagte die MSZP-Chefin Lendvai und meinte: in jedem anderen Land Europas würde ein solches Verhalten bestraft werden.
Ungarn ignorierte Jahrzehnte internationales Recht
Die Expertise eines auf internationales Recht spezialisierten Anwaltes, Lászlo
Valki, unterstützt das Vorhaben und stellt Ungarns rechtlichen Rahmen in kein sonderlich gutes Licht. Es geht dabei vor allem um die Adaption eines Aritkels der
UN- Konvention von 1965 über die "Abschaffung von allen Formen von Rassendiskrimnierung" in nationales Recht, die Ungarn bisher verabsäumt habe.
Dies gäbe auch die Möglichkeit, Organisationen zu verbieten und Personen strafrechtlich zu belangen, so wie beispielsweise in Deutschland oder Österreich
mit seinem "Wiederbetätigungsgesetz". Ungarn habe die Konvention unterzeichnet, doch die Ratifizierung und Übertragung in nationales Recht wurde
sowohl von den Parlamentsparteien wie dem Verfassungsgericht bisher schlicht ignoriert.
Grundsätzlich ist die Debatte um "Gesinnungsjustiz" keine einfache, weil jedes
Gesetz, dass die Meinungs- und Versammlungsfreiheit einschränkt, an Grundfesten der Freiheit und Demokratie nagt und auch vor Missbrauch nicht
geschützt ist. Im ehemaligen “Ostblock” ist man beim Thema “staatlicher Zensur” besonders hellhörig. Es ist andererseits aber juristischer wie humanistischer
Konsens geworden, dass die Verhöhnung der Holocaust-Opfer ein Verbrechen ist - wie auch "nur" der verbale Angriff auf andere Ethnien, Religionen oder
Lebensentwürfe einen realen Verlust persönlicher Freiheit für die Betroffenen darstellt, dem entgegen zu treten ist. Sowohl der Grad des Schutzes von
Minderheiten, wie die Kontrolle der dafür notwendigen Einschränkungen demokratischer Grundrechte durch die Zivilgesellschaft, gelten als Ausweis der
Reife einer Demokratie. Ungarn hat also noch einen langen Weg vor sich.
ms
Lesen Sie dazu auch: Verniedlichung von Übergrößen Der Präsident und die "Garde"
(c) Pester Lloyd
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