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Ausgabe 18 / 2009
29. April - 5. Mai

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(c) Pester Lloyd / 17 - 2009 GESELLSCHAFT 22.04.2009
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RECHTSEXTREMISMUS

Ungarns Schande

Holocaustleugnung und offener Rassismus in Ungarn

Beides grassiert, sind aber keine Straftaten. Eine Demo vor der Deutschen Botschaft in Budapest könnte nun aber der Stein des Antosses sein, damit sich das ändert.

Am vergangenen Samstag demonstrierten vor der Deutschen Botschaft im Burgviertel etwa 200 Neonazis, unter ihnen auch Mitglieder und Anhänger der "Ungarischen Garde", dabei war auch deren oberste Sprechblase, István Dósa. Wer bis dato noch Zweifel an der eindeutig faschistischen Ausrichtung dieser Truppe hatte, bekam diese ausgeräumt.

"Nichts am Holocaust ist wahr" tönte es durch die historischen Gassen und es folgte der ganze Kanon antisemitischer Hassreden und Verschwörungstheorien, garniert mit Kritik an der deutschen Justiz, die es (manchmal doch) wagt, faschistische Hassprediger vor Gericht zu stellen. Das Datum war nicht zufällig gewählt, es war der Tag vor dem ungarischen Gedenken an die Errichtung des Budapester Judenghettos. Auch am Sonntag zogen Neonazis durch die Innenstadt. Durch die Deportationen der deutschen Faschisten kamen ab 1944, unter proaktiver Mithilfe ungarischer Schergen, rund 600.000 jüdische Ungarn zu Tode.

Ungarns Schande im Quadrat: Mitglieder der “Garde” bei der “Vereidigung” auf dem Budapester Helden(!)platz, Foto: Pester Lloyd

Abstumpfung in der Öffentlichkeit

Gegen zwei der Demo-Teilnehmer ermittelt nun die Polizei, doch wegen was eigentlich? Holocaustleugnung ist in Ungarn nach wie vor keine Straftat, die Verherrlichung des Nationalsozialismus nicht explizit im Strafrecht aufgeführt, ein verschärftes Gesetz gegen "Hassreden" wurde vom Verfassungsericht wegen Bedenken um die Meinungsfreiheit gekippt. So muss man sich mit etwas schwammigen Pragraphen wie "Volks"-Verhetzung und Beleidigung behelfen. Die Angriffe gegen "die Juden" und heute häufiger "die Roma" sind in Ungarn derart zahlreich geworden, dass eine gewisse Abstumpfung in der öffentlichen Wahrnehmung eingetreten ist. Dagegen mussten erst europäische Instanzen bemüht werden, um die Strafbarkeit des Roten Sterns zu beenden, obwohl man in Ungarn seit Jahren keinen Kommunisten mehr gesichtet hat.

Lendvai und Hiller in Rage

Immerhin brachte die gespenstische Szene vor der deutschen Botschaft die MSZP-Chefin Ildikó Lendvai und den Kulturminister István Hiller so auf die Palme, dass nun bald eine Gesetzesinitiative zu erwarten ist. Am Montag brachte der Minister für Bildung und Kultur in einer engagierten Rede die Sache vors Parlament und sagte u.a., dass es bei diesem Thema keinen Raum für Kompromisse gäbe. Auch damals begannen die Verbrechen nicht laut, sondern wucherten auf dem Schweigen der Mehrheit. "Ein Nazi ist ein Nazi, eine Schande ist eine Schande" sagte die MSZP-Chefin Lendvai und meinte: in jedem anderen Land Europas würde ein solches Verhalten bestraft werden.

Ungarn ignorierte Jahrzehnte internationales Recht

Die Expertise eines auf internationales Recht spezialisierten Anwaltes, Lászlo Valki, unterstützt das Vorhaben und stellt Ungarns rechtlichen Rahmen in kein sonderlich gutes Licht. Es geht dabei vor allem um die Adaption eines Aritkels der UN- Konvention von 1965 über die "Abschaffung von allen Formen von Rassendiskrimnierung" in nationales Recht, die Ungarn bisher verabsäumt habe. Dies gäbe auch die Möglichkeit, Organisationen zu verbieten und Personen strafrechtlich zu belangen, so wie beispielsweise in Deutschland oder Österreich mit seinem "Wiederbetätigungsgesetz". Ungarn habe die Konvention unterzeichnet, doch die Ratifizierung und Übertragung in nationales Recht wurde sowohl von den Parlamentsparteien wie dem Verfassungsgericht bisher schlicht ignoriert.

Grundsätzlich ist die Debatte um "Gesinnungsjustiz" keine einfache, weil jedes Gesetz, dass die Meinungs- und Versammlungsfreiheit einschränkt, an Grundfesten der Freiheit und Demokratie nagt und auch vor Missbrauch nicht geschützt ist. Im ehemaligen “Ostblock” ist man beim Thema “staatlicher Zensur” besonders hellhörig. Es ist andererseits aber juristischer wie humanistischer Konsens geworden, dass die Verhöhnung der Holocaust-Opfer ein Verbrechen ist - wie auch "nur" der verbale Angriff auf andere Ethnien, Religionen oder Lebensentwürfe einen realen Verlust persönlicher Freiheit für die Betroffenen darstellt, dem entgegen zu treten ist. Sowohl der Grad des Schutzes von Minderheiten, wie die Kontrolle der dafür notwendigen Einschränkungen demokratischer Grundrechte durch die Zivilgesellschaft, gelten als Ausweis der Reife einer Demokratie. Ungarn hat also noch einen langen Weg vor sich.

ms

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(c) Pester Lloyd

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