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(c) Pester Lloyd / 20 - 2009 WIRTSCHAFT 14.05.2009
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Áfa & EVA

Steuerpläne für Ungarn 2010 werden konkreter

Ungarn bekommt eine allgemeine Immobiliensteuer. Änderungen auch bei Einkommenssteuer und "EVA". Die zahlreichen Gerüchte um die erweiterten Steuerpläne der Regierung Bajnai für das Jahr 2010 bekommen jetzt konkretere Formen. Da die angekündigte Immobiliensteuer fast jeden Ungar, wo Wohneigentum an der Tagesordnung ist, betreffen würde, wird mit heftigen Widerständen der Bevölkerung gerechnet. Der oppositionelle Fidesz hat, wie üblich, die Vereitlung solcher Pläne, bei einem Wahlsieg angekündigt. Gerade erst hatte die Regierung die Mehrwertsteueränderung, sowie zahlreiche soziale Abstriche beschlossen. (siehe unseren Beitrag)
 

Das Amtsschild des ungarischen Finanzamtes hat etwas
von einer Gedenktafel für Verstorbene

Immobiliensteuer

Folgende Staffelung der Immobiliensteuer gilt ab 2010 als wahrscheinlich: Objekte mit einem Wert von unter 2 Mio HUF (ca. 7.000 EUR) sollen befreit bleiben. Immobilien zwischen 2 und 10 Mio HUF werden mit 0,2% Steuer belegt, bis 30 Mio mit 0,35%, alles über 30 Mio (also die meisten) mit 0,5%. Rentner sollen zwar von der Steuer befreit werden, Erben dürfen dann aber nachzahlen. Befreit werden auch Kirchen- und, oh Wunder, Staatsbesitz. Hauseigentümer von Häusern mit vielen Wohnungen sollen ihren Besitz aber nicht in kleinere, steuerbegünstigte Einheiten aufspalten können. (Einige hatten mit diesem Trick die Luxussteuer umschifft.)

Die Immobilienwerte werden nach Regionen festgesetzt, können aber beeinsprucht werden, eine Neutaxierung wird dann vorgenommen, natürlich auf Kosten der Eigentümer. Der Staat erhofft sich jährlich rund 120 Milliarden Forint, rund 400-500 Mio EUR aus dieser Steuer.

Einkommenssteuer und EVA

Auch die Bemessungsgrenze, ab welcher der untere Einkommenssteuersatz wirksam wird, soll von derzeit 1,9 auf dann 5 Millionen Forint im Jahr angehoben werden, was fast eine steuerpolitische Revolution darstellte, die zu finanzieren aber etliche Fragezeichen aufwirft. Auch soll der Eingangssteuersatz dann von 18 auf 17% fallen. Bereits in der ersten Juniwoche sollen die Pläne in den Parlamentsausschüssen beraten und konkretisiert werden.

Schlechte Nachrichten für EVA- oder SET-Pflichtige (das ist eine besondere, vereinfachte und pauschalierte Unternehmenssteuer für Kleinunternehmen bis zu einer Umsatzobergrenze, die aber die Einkommenssteuer gleich mit abdeckt). Deren Steuersatz könnte von 25 auf 30% angehoben werden, so dass es sich für einige EVA-Zahler dann evtl. wieder lohnt, auf die normale Steuer umzustellen. Bei der EVA ist es alles etwas kompliziert, da die Mehrwertsteuer angehoben wird, haben EVA-Zahler bis September einen minimalen Vorteil, der aber dann wieder aufgehoben wird. Ein Gespräch mit dem Steuerberater wird hier nicht zu vermeiden sein.

Steueränderungen 2009: Mehrwertsteuer rauf, Rentenalter rauf
 

 

(c) Pester Lloyd

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