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(c) Pester Lloyd / 27 - 2009 POLITIK 01.07.2009
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Holocaustleugnung bleibt in Ungarn straffrei

Aufgrund der Parteizerstrittenheit in Ungarn scheiterte gestern zum wiederholten Male eine Initiative, die Leugnung des Holocaust sowie andere, allgemein als "Hassrede" bezeichnete Handlungen als strafbar zu sanktionieren und ihm Verfassungsrang zu geben. Um ein entsprechendes Gesetz wirksam zu machen, hätte es einer Änderung der Verfassung, also einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen im ungarischen Parlament bedurft. Die Abstimmung ging mit 189 zu 165 für den Antrag der sozialistischen Fraktion aus, bei fünf Enthaltungen.

Ein Vertreter der MSZP kritisierte die Nein-Stimmen aus dem nationalkonservativen Lager scharf. Man berufe sich beim Fidesz zwar auf die Meinungsfreiheit, in Wirklichkeit geht es aber um die Weigerung, sich deutlich von extremistischen Kräften zu distanzieren. Dahinter stehe Wahltaktik.  In Ungarn ist der Begriff der Rede-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit relativ weit gefasst, auch eingedenk der Bevormundung während der Kádár- und Rákosi-Ära. Die Initiatoren argumentieren, dass die Leugnung des Holocaust eine Verhöhnung seiner Opfer und des jüdischen Volkes ist. Dies ist beleidigend und ein Angriff auf die Persönlichkeitsrechte, daher ist dies nicht von der Meinungsfreiheit geschützt.

Hintergrund der Initiative ist eine Demonstration von Neonazis im April in Budapest, die vor der Deutschen Botschaft die üblichen "Holocaustindustrie" und "jüdische Weltherrschaft"-Parolen absonderten. Unter ihnen waren auch etliche Angehörige der "Ungarischen Garde", kenntlich an den Uniformen der ungarischen Faschisten, den Pfeilkreuzlern. Jobbik, die rechtsextreme Partei, distanzierte sich zwar offiziell von diesen "Abtrünnigen", ansonsten hetzt diese Partei aber offen rassistisch weiter.

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