(c) Pester Lloyd / 39 - 2009 POLITIK 23.09.2009
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Neues Bürgerliches Gesetzbuch für Ungarn beschlossen
Anfang der Woche beschloss das ungarische Parlament mit der Mehrheit der
Stimmen der ehemaligen Koalition aus MSZP und SZDSZ ein neues Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Fidesz und die meisten MDF-Abgeordneten stimmten dagegen.
Die Veränderungen treten am 1. Mai 2010 in Kraft, so dass der Bevölkerung, vor allem aber auch Richtern und Rechtsanwälten noch Zeit bleibt, die Neuerungen in
den 1.200 Paragraphen zu verstehen. Aus dem Gesetz wurden nicht nur verstaubte Formulierungen und totes Recht entfernt, sondern auch solche
Pragrafen, die nicht mehr mit der aktuellen Rechtsprechung übereinstimmen oder durch die Verabschiedung neuer Gesetze obsolet geworden sind, darunter
z.B. auch die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften. Allerdings wurde das Verbot der Kindesadoption ins BGB aufgenommen. Konkreter
formuliert wurden auch die Absätze über die Rechte für Menschen mit Behinderung, der Schutz der Wohnung und des Individuums. So wurde u.a. das
Recht verankert, dass ein Mensch, der öffentlich wegen der Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe beleidigt wurde, eine Entschuldigung fordern kann.
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