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(c) Pester Lloyd / 39 - 2009  POLITIK 23.09.2009
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Neues Bürgerliches Gesetzbuch für Ungarn beschlossen

Anfang der Woche beschloss das ungarische Parlament mit der Mehrheit der Stimmen der ehemaligen Koalition aus MSZP und SZDSZ ein neues Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Fidesz und die meisten MDF-Abgeordneten stimmten dagegen. Die Veränderungen treten am 1. Mai 2010 in Kraft, so dass der Bevölkerung, vor allem aber auch Richtern und Rechtsanwälten noch Zeit bleibt, die Neuerungen in den 1.200 Paragraphen zu verstehen. Aus dem Gesetz wurden nicht nur verstaubte Formulierungen und totes Recht entfernt, sondern auch solche Pragrafen, die nicht mehr mit der aktuellen Rechtsprechung übereinstimmen oder durch die Verabschiedung neuer Gesetze obsolet geworden sind, darunter z.B. auch die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften. Allerdings wurde das Verbot der Kindesadoption ins BGB aufgenommen. Konkreter formuliert wurden auch die Absätze über die Rechte für Menschen mit Behinderung, der Schutz der Wohnung und des Individuums. So wurde u.a. das Recht verankert, dass ein Mensch, der öffentlich wegen der Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe beleidigt wurde, eine Entschuldigung fordern kann.

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