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(c) Pester Lloyd / 44 - 2009  POLITIK 27.10.2009
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Für eine Handvoll Forint

Mit einem Anteil an der Beute versucht man in Ungarn der Korruption Herr zu werden. Auch die Regelung der Wahlkampffinanzierung ist - einmal wieder - geplant

"Die Korruption unterminiert die Demokratie, verhindert die Entwicklung des Landes und zerstört das Vertrauen der Öffentlichkeit." Mit diesen sehr grundsätzlichen Worten unterstrich Ungarns Premier, welche Bedeutung er seiner Gesetzesinitiative beimisst. Bereits zum x-ten Male versuchen Parlamentarier auch klarere Regelungen für die Parteien- und Wahlkampffinanzierung durchzusetzen. Dass solche Gesetze aber nur die Korruption und den Betrug selbst, nicht aber die Ursachen dafür bekämpfen können, liegt auf der Hand.

Bereits zum 1. Januar 2010 soll in Ungarn das neue Antikorruptionsgesetz in Kraft treten, verkündete Regierungschef Gordon Bajnai am Sonntag auf einer Pressekonferenz. Bezugnehmend auf eine aktuelle Studie sagte er, dass Korruption bei den meisten öffentlichen Aufträgen im Spiel sei, was, neben dem Rechtsbruch, Ungarn vor allem sehr teuer zu stehen komme.

Das neue Gesetz beinhalte daher radikale Schritte und orientiert sich an Richtlinien, die in den USA erprobt seien. So wird eine Art Kronzeugenregelung eingeführt, Zeugenschutzprogramme und ein Prämienprogramm für Informanten aufgelegt. Diese sollten 10% von der ausgesprochenen Strafe als Belohnung für ihre Anzeige erhalten. D.h., je höher die Beute, desto höher die Belohnung. Das könnte für manche ein neues Geschäftsmodell werden. Außerdem könne man in Zukunft Unternehmen, die sich der Korruption schuldig gemacht hätten, zukünftig leichter von öffentlichen Aufträgen ausschließen. Das Gesetz habe man sowohl mit Transparency International, der Union für Bürgerrechte und anderen Zivilorganisationen besprochen als auch den Rat u.a. der Amerikanischen Handelskammer in Ungarn eingeholt.

Opposition: "Regierung ist korrupteste Firma Ungarns"

Besonders gestärkt wird in Zukunft die Antikorruptionsbehörde, ansässig beim Justizministerium, jedoch angeblich weisungsunbhängig. Diese kann nach dem neuen Gesetz Strafen bis zur Höhe von 1 Milliarde Forint verhängen (ca. 3,72 Mio EUR). Richtlinie sollte in etwa das Doppelte des durch Korruption unlauter erlangten Vorteiles sein, begleitet von einem obligatorischen Ausschluss des Unternehmens aus der Ausschreibung.

Die Reaktion der größten Oppositionspartei, Fidesz, war unverhohlen höhnisch. "Die Gyurcsány-Bajnai-Regierung ist die korrupteste Firma in Ungarn. Das effektivste was sie und die Sozialisten gegen die Korruption unternehmen könnten, ist, selbst so schnell wie möglich von der Macht zu lassen." Die kleine bürgerliche Partei MDF erinnerte daran, dass man seit drei Jahren ein solches Gesetz verabschieden wollte, die großen Parteien sich aber immer einig in ihrem "Interessensschutz" gewesen seien. Man sollte nun erst einmal die gemeinsamen Affären der beiden untersuchen.

Wahlkampfkosten werden erhöht, aber überprüft

Bereits zum x-ten Male versuchen Parlamentarier auch klarere Regelungen für die Parteien- und Wahlkampffinanzierung durchzusetzen. Da eine Verbesserung des bestehenden Chaos´ einer Änderung der Verfassung bedarf, scheiterte sie ständig an dem fehlenden Minimalkonsens zwischen den großen Lagern, der im Falle der Parteienfinanzierung eher zu einer stillen Übereinkunft metamorphierte. In dieser Woche begannen dazu wieder einmal Gespräche zwischen Parlamentarieren und Experten von Zivilorganisationen. Diese wollen nun versuchen, die Entwürfe beider Parteien, also der MSZP und des Fidesz, so zusammenzuführen, dass sowohl den Anforderungen der Transparenz als auch der Gesichtswahrung der einzelnen Parteien genüge getan wird.

Grundzug einer neuen Regulierung ist die Erhöhung der offiziell erlaubten Wahlkampfbudgets pro Abgeordneten von 1 auf 5 Millionen Forint je Kampagne. (von 3.730 auf ca. 18.500 EUR), mit dem Unterschied jedoch, dass die getätigten Ausgaben dann lückenlos mit Rechnungen belegbar sein müssen, was vorher nicht nötig war. Überprüft werden soll dies durch den staatlichen Rechnungshof. So will man verdeckte Wahlkampfhilfen verhindern, bzw. wenigstens erschweren. Die Obergrenze für Wahlkampfspenden könnte dann ebenfalls auf 5 Mio HUF pro Unternehmen und 2 Mio HUF pro Privatperson festgesetzt werden. Die Dauer der Wahlkampagne soll auf zwei Monate festgesetzt werden, d.h. Veransataltungen davor können nicht als Wahlkampf geltend gemacht werden. Anzeigenkampagnen und Werbespots sollen nur ab drei Wochen vor einer Wahl möglich sein.

red

Kommentar: Teil des Systems

Dass solche Gesetze nur die Korruption und den Betrug selbst, nicht aber die Ursachen dafür bekämpfen können, liegt auf der Hand. Korruption, Steuerbetrug und Schwarzwirtschaft sind die großen Seuchen, die Staat und Volk befallen haben und die nur durch die Aushandlung eines "New Deals", der langfristig Vertrauen zwischen politischer und wirtschaftlicher Oberschicht und "dem kleinen Mann" aufbaut, geheilt werden. Das aber, ist angesichts der gesellschaftlichen Zerrissenheit und der sozialen Schieflage, ein Ziel in weiter Ferne. Ganz davon abgesehen, dass man Korruption als ein dem System innewohnendes Phänomen beschreiben muss, dass letztlich nur mit dem System selbst abgeschafft werden kann. Der postsozialistische Turbokapitalismus und die Korruption teilen sich nämlich den selben Wesenszug: die Erlangung eines höchstmöglichen eigenen Vorteils steht vor dem Wohl der Allgemeinheit. Angesichts der scheinbaren Alternativlosigkeit im Gesellschaftssystem bleibt einem armen Land wie Ungarn also nur die Eindämmung durch Law and Order. Ob die im Gesetz vorgesehene Belohnung von Denunzianten das Mittel der Wahl ist, um die Korruption zu bekämpfen sei dahingestellt. Der Gesetzgeber wollte das Volk wo dort abholen, wo er selbst moralisch steht, - ganz unten. ms.

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