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(c) Pester Lloyd / 53 - 2009  WIRTSCHAFT 29.12.2009

 

Neue Kreditlimits für Bankkunden in Ungarn

Bei der letzten Parlamentssitzung des Jahres am 28. Dezember haben die ungarischen Abgeordneten wichtige Beschränkungen für den Finanzmarkt beschlossen. Das neue Gesetz betrifft in erster Linie Privatkunden und regelt die Begrenzung von Hypothekendarlehen und Leasinggeschäften und soll die Dominanz von schwankungsanfälligen Devisenkrediten bekämpfen.

Ab März wird danach bei den Banken ein neues Berechnungssystem eingeführt, das ab 1. Juni die Höhe der Ratenbelastung für private Haushalte gesetzlich beschränkt. Nach einem vorgegebenen Schlüssel wird ein "Kreditlimit" für den Kunden ermittelt, das sich nach seinem tatsächlich verfügbaren Einkommen richtet und wovon höchstens 80% als Kredit ausgereicht werden dürfen. Außerdem darf die Gesamtsumme eines Kredites auf eine Liegenschaft nicht mehr als 75% ihres Verkehrswertes betragen, wenn der Kredit auf Forintbasis abgeschlossen worden ist. Auf Euro lautende Kredite dürfen dann nur noch 60% des Immobilienwertes betragen, bei anderen Fremdwährungen (z.B. die früher besonders beliebten Schweizer Franken) dürfen es dann nur noch 45% sein.

Ähnliches gilt dann beim Leasing von Fahrzeugen für den privaten Gebrauch. Nur 80% des Vertragswertes des Autos dürfen dann noch kreditiert werden (bei HUF), 65% bzw. 50% bei EUR bzw. sonstigen Fremdwährungen. Die maximale Laufzeit für Fahzeugleasing wird auf sieben Jahre beschränkt. Das Gesetz ist auch zu Stande gekommen, da die Regierung die freiwillige Selbstverpflichtung der Banken für nicht ausreichend hält, um zukünftig eine "verantwortliche Kreditvergabe" zu gewährleisten.

Nach Meinung der Regierungsseite wird Ungarns Kreditsystem durch die neuen Maßnahmen "sturmresistenter". Noch immer lauten die Mehrzahl der an Private ausgereichten Kredite auf ausländische Währungen. Jeder Neunte Bankkunde in Ungarn ist mit seinen Zahlungen mehr als 90 Tage in Verzug.
 

 

 

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