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(c) Pester Lloyd / 02 - 2010  WIRTSCHAFT 15.01.2010

 

Aufseher im Akció-Zoo

Die ungarischen Wettbewerbshüter ziehen eine zwiespältige Bilanz 2009

Wenn die Zahl der erwischten Übeltäter und die Höhe der verhängten Strafen als Gradmesser des Erfolges der ungarischen Wettbewerbsbehörde GVH dienen können, dann war das Jahr 2009 sicher ein sehr erfolgreiches: die Strafen haben sich fast verzehnfacht. Für die Wettbewerbskultur im Lande hingegen ist es ein trauriges Eingeständnis, dass zu vieles noch im Argen liegt und die Wettbewerbshüter fast chancenlos sind. Eine Bilanz mit Beispielen.

Höhe der Strafen hat sich fast verzehnfacht

Die Bilanz der GVH 2009 ist daher zwiespältig und lässt sich ungefähr mit jener der Antidopingbehörden im Sport vergleichen. Werden viele erwischt, behauptet man, dass man gut gearbeitet hat, die Kontrollen also wirken, wohl wissend, dass mit der Ziffer der Überführten auch zwangsläufig die Dunkelziffern nach oben gehen. Im Jahre 2009 hat sich die Höhe der von der GVH verhängten Strafen im Vergleich zu 2008 fast verzehnfacht: von 716 Millionen auf 5,832 Milliarden Forint (2,6 bzw. 21,6 Mio EUR). In insgesamt 142 Fällen von Wettbewerbsverzerrung, Kartellbildung oder der Anwendung unerlaubter Methoden in Werbung und Promotion, wurde ermittelt, in 47 Fällen Strafen verhängt. "Die steigende Zahl der Kartellfälle und die höheren Strafen für Irreführung von Kunsumenten" werden bei der GVH als Hauptgründe für den signifikanten Anstieg der Sanktionen genannt. Die Zahlen können dabei nur vorläufig sein, denn etliche Fälle sind gerichtsanhängig, viele davon werden wohl erst im Laufe dieses Jahres oder noch später entschieden sein.

Die beliebtesten Tricks der Irreführung - einer ganz aktuell

Interessant bei der Auflistung der Zahlen ist auch, dass nur rund jede 10. der 1.500 erstatteten Anzeigen zu einer regulären Ermittlung führte. 2008 gab es sogar mehr als 2.000 solcher Hinweise von benachteiligten Wettbewerbern, Verbraucherschützern, Bürgern. Letztlich waren 827,8 Millionen Forint der Strafen in 41 Fällen auf Irreführung der Verbraucher zurückzuführen, fast ein Volkssport der Marketingabteilungen. Als ein typisches Beispiel dafür, gibt die GVH den Fall aus dem Telekomsektor an, bei dem Internetanbieter "unlimitierten" mobilen Internetzugang versprachen, sie aber faktisch den Datenstrom doch limitierten.

Ganz aktuell: am heutigen 14. Januar meldet die GVH eine neuerliche 20 Millionen Forint (ca. 74.000 EUR) Strafe für die Magyar Telekom wegen "unlauteren Wettbewerbs". In TV-Werbespots bot die Tochter der Deutschen Telekom "allen neuen T-Mobile-Abonnenten 3.000 Freiminuten als Geschenk" an. Die GVH stellte aber fest, dass dieses Angebot eben nicht "für alle" neuen Kunden gegeben wurde und einige T-Mobile-Pakete davon ausgenommen waren. Die GVH ergänzte, dass dies nicht das erste Mal sei, dass man die Magyar Telekom wegen solcher Praktiken abstrafe.

Noch gefährlicher waren die Fälle, in denen mit gesundheitsfördernder Wirkung von Produkten geworben wurde. Hier ist nicht nur der Ermittlungsaufwand, etwa durch Expertisen, deutlich höher, sondern auch die existenzielle Gefährdung der Konsumenten. (siehe dazu den exemplarischen Fall vom Oktober: "Strafe für Quacksalber - Ungarn verhängt Wettbewerbsstrafe gegen die "Wunderpille" Olimpiq StemXcell http://www.pesterlloyd.net/2009_45/0945cell/0945cell.html) sowie weitere Beispiele am Ende dieses Textes. Auch internationale Kosmetikhersteller kamen ins Visier der Wettbewerbsschiedsrichter, ebenfalls wegen nicht belegbarer Versprechungen über die Wunderwirkung ihrer Salben und Mittelchen.

Sehr häufig ist auch wieder die "Akció"-Krankheit aufgetreten. D.h. große Lebensmittelhändler plakatieren großartige Sonderangebote mit Kampfpreisen, um Kunden in ihre Ketten und vor allem auch von der Konkurrenz weg zu locken, diese finden dann aber längst keine der angepriesenen Superschnäppchen vor. Die GVH hatte es 2009 auch sehr häufig mit der Finanzwirtschaft zu tun. Hier reichte die Spanne von Lug und Trug von "kostenloser" Kontoführung, die am Ende teuer wurde bis hin zu Kreditzinsen, die sich bei näherer Betrachtung als fast doppelt so hoch herausstellten als werbseitig angekündigt.

Dreiste Kartelle, selten erwischt

Die größte Aufmerksamkeit erreichten 2009 jedoch die Fälle von unerlaubter Kartellbildung, die zu teils dreisten Preisabsprachen führten. 29 Ermittlungen führte man durch, in sechs Fällen kam es bisher zur Verhängung von Strafzahlungen, u.a.: 3 Milliarden Forint (ca. 11 Mio EUR) für eine Gruppe von Unternehmen aus dem Straßenbau, die sich im Komitat Heves über Ausschreibungen verständigt hatten. Dabei wurde ein Mindestbietpreis abgesprochen, der ihnen den Zuschlag sicherte, weil keiner drunter blieb, der aber noch so hoch war, dass man den Auftraggeber ordentlich schröpfen konnte.

1,9 Milliarden Forint, bzw. 7 Mio. EUR mussten Banken und Kreditkartenbetreiber auf sich nehmen, weil sie fixe Gebühren für Visa- und Mastercard-Transaktionen absprachen (siehe unten). 16 Bäckereibetriebe wurden zu vergleichsweise bescheidenen 77 Mio Forint, ca. 200.000 EUR verdonnert, wegen Preisabsprachen. Mit 103 Mio Forint bestrafte man einen anbieter von Zubehör auf dem Markt für Navigationsgeräte. All dies sind nur kleine Ausschnitte, sowohl aus der Tätigkeit der GVH, als auch erst recht aus dem, was tagtäglich auf dem Markt abläuft. Die Geschädigten sind in jedem Fall der Bürger, manchmal über den Umweg öffentlicher Gelder, also Steuern und Abgaben, häufig aber direkt durch überhöhte Preise.

Nicht selten gerät die GVH aber auch selbst in die Kritik. So hat sie zum Beispiel kürzlich die nationale Interessensvereinigung der Zahnärzte mit zahnlosen 3 Millionen Forint (11.000 EUR) Strafe belegt und das damit begründet, dass der Verein "über Jahre Mindestpreise für Zahnbehandlungen" bei seinen Mitgliedern empfohlen habe, zum Nachteil der Kunden natürlich. Wenn man sich ungefähr die Größe des Dentisten-Marktes in Ungarn, samt Zahntourismus vor Augen hält und weiß, dass die Höhe des zu Unrecht eingefahrenen Gewinns als Maß für die Höhe der Strafe angelegt werden soll, dann wundert man sich über diese milde Sanktion.

Marktkonzentration als Vorbote von Marktmissbrauch

Die GVH untersuchte weiterhin viele Fälle von mutmaßlich unzulässiger Marktkonzentration. Hierbei liegt nicht per se ein Kartell oder eine illegale Preisabsprache vor, doch schon der hohe Marktanteil wird als Verstoß gegen den freien Wettbewerb gewertet, übrigens in Abstimmung mit europäischem Recht, das manchmal durchaus strenger ist als das nationale, eine Anpassung hat hier noch nicht immer stattgefunden. Als Beispiel seien hier die nunmehr vereinigten Zementaktivitäten von Strabag und Cemex genannt, der IT-Bereich mit den Aktivitäten von Emerson und Acovent IT, die Herausgaber von Tabloid-Formaten Blikk und Bors oder die Magyar Telekom und ViDaNet. Die beiden letzten Übernahmen wurden zurückgezogen bzw. blockiert.

An die Wurzel des Übels kommt man nicht heran

Besonderen Aufwand für die GVH bedeutet die Aufarbeitung der Fälle für die Legislative. Diese verlangt nicht nur einzelne Expertisen oder fragt nach Rat, sondern lässt die Wettbewerbsbehörde gleich ganz Gesetzestexte, Durchführungsbestimmungen tex. selbst erarbeiten. Das mag man zwar als praxisnah loben, hält die Fahnder jedoch durch seitenlange Berichte zunehmend von der Arbeit ab. Hinzu kommt die Belastung durch Gerichtsverhandlungen. 2009 wurden 70 Fälle, in denen die GVH Strafen verhängt hatte, von den Firmen vor Gericht angefochten und in erster oder zweiter Isntanz abgeschlossen. Weitere 120 Fälle sind immer noch anhängig, einige davon bereits vor dem Obersten Gericht. Als größten Erfolg kann sich die GVH hier die letztinstanzliche Abweisung einer Klage von Versicherungsunternehmen anheften, die einen Jahre währenden Streit beendet. Auch gegen IT Unternehmen oder die größte Bank, OTP, war man erfolgreich.

Neben der Wettbewerbsaufsicht und der Arbeit für die Gesetzgebung, bleibt noch die "Entwicklung der Wettbewerbskultur" als dritte Säule der Tätigkeit der GVH. Hier versucht man vor allem durch Seminare, Publikationen, Preisverleihungen und Ausbildungsangebote eine Entwicklung in Gang zu setzen, die eigentlich Sache des gesamten Staatsapparates nebst dem Bildungswesen und den Wirtschaftsverbänden sein müsste.

Das Ungarische Wettbewerbsamt beklagt selbst die unangenehme Dreifachrolle, die sie spielen muss. Aufgaben, die sie eindeutig überfordern müssen, die sie aber warhnimmt, weil, wie die Verantwortlichen selbst sagen, "es derzeit niemand anderes tut". Das ist schlimm in einem Land, in dem öffentliche Ausschreibungen so instransparent von statten gehen, dass sie häufig erst vor Gericht entschieden werden und die Korruption ein übergroßes Ausmaß, auf wirklich allen Ebenen, erreicht hat.

Alles in allem, leistet die GVH sicher eine sehr wichtige Arbeit dabei, die wilde Marktwirtschaft in Ungarn halbwegs im Zaum zu halten. Damit ist sie zwangsläufig überfordert, auch wegen der bescheidenen Ausstattung, vor allem aber deshalb, weil sie logischerweise nicht in der Lage ist, die Wurzel des Übels auszureißen. Was Marx das "Wolfsgesetz des Kapitalismus" nannte und mit ihm jeder nur denkbare Trick, Haken und Kniff sind organischer Teil dessen, was die GVH überwachen soll, ein anderes System kann sie ja nicht einführen, auch für Ethik und Moral ist sie wahrlich nicht zuständig. Solche neoliberalen Stichworte wie geschäftliche Ethik und selbstreinigende Kräfte des Marktes sind, das hat nicht nur Ungarn bewiesen, lächerliche Illusion, eigentlich schon selbst irreführende Werbung des Systems.

Die Wölfe kann man nicht vom fressen abhalten, vielleicht doch ab und an vom wilden umsichbeißen. Ob das aber mit bindfadendünnen Leinen funktioniert? Es kann also immer nur um Eindämmung gehen und um die Hoffnung, dass der Staat durch seine Gesetze und sein eigenes Gebahren dem Wirken der Behörde nicht noch mehr Steine in den Weg räumt als ohnehin schon überall herumliegen.

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