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(c) Pester Lloyd / 04 - 2010 WIRTSCHAFT 26.01.2010
Immobiliensteuer gekippt
Das Verfassungsgericht verwirft die Immobiliensteuer in Ungarn
Das Ungarische Verfassungsgericht hat am Dienstag den Hauptteil des neuen Gesetzes über die Besteuerung von Immobilien und Luxusgegenständen für
nicht verfassungskonform erklärt. Die Bewertung von Immobilien sei willkürlich, das Finanzamt bekam mehr Macht als ihm zusteht. Für die Bajnai-Regierung ist
das eine schwere politische und fachliche Niederlage, für die Opposition ein Festmahl. Dem Haushalt kommt es teuer zu stehen.
Der Hauptkritikpunkt der Richter betrifft die Bewertung von Wohnungen und
Häusern. Zum einen wird kritisiert, das nicht klar geregelt war, woran der Wert eines Objektes gemessen wird und dass das Gesetz im Zweifelsfall dem Finanzamt APEH eine fast uneingeschränkte Macht
darüber gewährte, wie hoch der Wert der Objektes einzuschätzen ist und wie hoch demnach die Steuer ausfällt. Da das Finanzamt aber eine rein exekutive Behörde ist, musste das Gesetz so
gekippt werden, da sonst die Rechtssicherheit im Lande gefährdet werde. Auch konnte das Finanzamt eine Strafe verhängen, wenn die Wertschätzung des
Eigentümers - nach Meinung der APEH - um mehr als 10% vom "tatsächlichen" Wert abwich. Die Richter meinten dazu, dass der Immoblienpreis jedoch eine äußert
schwankende Angelegenheit ist, der bis zu 30-40%ige Abweichungen zeitigen kann.
Außerdem bemängelte das Gericht, dass die Nichtberücksichtigung der
Einkommenssituation der Steuerpflichtigen, manche davon in eine existenzbedrohende Situation gebracht hätte. Unangetastet bleiben hingegen die
Bestandteile des Gesetzes, die sich auf Luxusautos, Privatflugzeuge, Yachten etc. bezogen. Die Aufhebung der Besteuerung der Immobilien gilt rückwirkend von Inkraftreten des Gesetzes an.
Die im letzten Jahr heftig diskutierte, allerdings sich schon seit Jahren
ankündigende, Immobilien- bzw. Luxussteuer betraf alle Immobilien und sonstigen "luxuriösen" Wertgegenstände über 30 Millionen Forint (ca. 110.000 EUR). Häuser
und Wohnungen unter diesem Wert sollten, so sie vom Eigentümer oder einem Verwandten bewohnt werden, ausgespart bleiben, ansonsten mit 0.25% pro Jahr
besteuert werden. Alles darüber bis 50 Mio Forint mit 0,35%, ab 50 Mio. Forint mit 0,5%. Ende Mai sollten die Deklarationen der Eigentümer vorliegen, einen Kalkulator
gab es auf der Homepage des Finanzamtes APEH bereits, doch mit dem gab es schon Ärger bezüglich des Datenschutzes.
Der Spruch des Verfassungsgerichtes ist nicht nur eine desaströse politische wie
fachliche Niederlage der Bajnai-Regierung, sondern auch ein Problem für den Staatshaushalt, der mit über 50 Milliarden Forint Einnahmen in diesem Jahr aus
dieser Steuer rechnete. Experten rechneten aus, dass das Haushaltsdefizit durch diesen Ausfall von den angestrebten 3,8% um mindestens 0,2 Punkte steigen könnte.
Eine Reaktion von Regierungsseite stand bis zur Stunde noch aus, es ist aber mit einer korrigierten Wiedereinführung also einer wie auch immer gearteten
Besteuerung von Immobilienbesitz, der nicht zum Eigenbedarf dient und über einem bestimmten Wert liegt, zu rechnen. Grundsätzlich hatte das Verfassungsgericht ja
nichts an der Besteuerung von Immobilien auszusetzen. Profitieren von der Entscheidung wird nun im Wahlkampf vor allem die Opposition, die sich in ihrer
Haltung, dass die sozialistisch dominierte Regierung fachlich unfähig ist, bestätigt sehen kann.
-red
Hintergrund:
Friede den Hütten? (Aug 2009)
Bajnai benennt Zielgruppe der Immobiliensteuer in Ungarn
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