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(c) Pester Lloyd / 05 - 2010 WIRTSCHAFT 02.02.2010
Einspruch gegen Autobahn-Tender in Ungarn
Mit penetranter Regelmäßigkeit folgt in Ungarn fast jeder Verkündung eines
Ergebnisses von öffentlichen Auschreibungen deren Stornierung. So auch im Fall eines 34-Kilometer-Teilstücks der Autobahn M3 bei Nyíregyháza in Nordstungarn. (unser Bericht vom 22. Januar). Der Einspruch des unterlegen Konsortiums M3-HCZ, dessen
Gebot von der Nationalen Infrastruktur Entwicklungsgesellschaft (NIF) für ungültig erklärt wurde, produzierte nun eine "Suspendierung des Vertragsabschlusses" mit
dem Siegerkonsortium C-S-K-K (Colas, Strabag und weitere), seitens der Staatsaufsicht für Ausschreibungen. Die NIF stieß sich an der Benennung eines
Fachmannes in den Bewerbungsunterlagen, der "aufgrund eines anderen Vorganges" von der NIF für weitere Ausschreibungen ausgeschlossen war. Von den sechs
abgegebenen Geboten wurden überhaupt nur zwei durch die NIF für gültig erklärt.
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