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(c) Pester Lloyd / 07 - 2010 GESELLSCHAFT 15.02.2010

 

"Sie wussten, was sie taten"

Mitgemordet: Details der Klage gegen die ungarische Staatsbahn

Die Milliarden-Sammelklage gegen die ungarische Staatsbahn MÁV wegen deren Beteiligung an der Deportation der ungarischen Juden 1944, die vor einigen Tagen in den USA bei einem Gericht in Illinois zugelassen worden ist, führt zu Diskussionen in der ungarischen Öffentlichkeit. Während sich die Bahn selbst noch bedeckt hält und behauptet, man habe davon überhaupt erst in den Medien gehört, nimmt sogar die jüdische Gemeinde die Bahn in Schutz. Die Kläger drücken sich jedoch deutlich aus: die MÁV habe aktiv die Deportation organisiert, Bahnangestellte haben gemordet.

Die Milliarden-Sammelklage gegen die ungarische Staatsbahn MÁV, die vor einigen Tagen in den USA bei einem Gericht in Illinois zugelassen worden ist, führt zu Diskussionen in der ungarischen Öffentlichkeit. Während sich die Bahn selbst noch bedeckt hält und behauptet, man habe davon überhaupt erst in den Medien gehört, daher werde man sich bis zum Vorliegen von offiziellen Dokumenten nicht äußern, nimmt der Vorsitzende der Vereinigung der ungarischen jüdischen Gemeinden Mazsihisz, Péter Feldmajer, die MÁV in Schutz. Man könne die Bahn nicht allein für den Genozid an den jüdischen Bürgern Ungarns verantwortlich machen. Schließlich sei es der Staat als Ganzes gewesen, der mit den Mördern zusammengearbeitet hat.

Fünf ehemalige Redakteure des Pester Lloyd, kurz vor ihrer Deportation.
Foto: Archiv des Pester Lloyd

Ungarische Behörden abweisend

Die Seite der Kläger sieht das eindeutig anders. Demnach hätten Mitarbeiter und Management der MÁV "aktiv an der Deportation" mitgeholfen und genau gewußt was sie taten und wohin die Transporte führen würden. Dies habe man durch neunjähriges intensives Aktenstudium recherchiert und verfüge daher über ausreichend Beweise. Die Klage lautet nicht nur auf Entschädigung für requiriertes Eigentum und Schmerzensgeld, sondern es wird auch der direkte Vorwurf des Mordes durch Bahnmitarbeiter im Amt erhoben.

In der Klagsschrift wird beschrieben, dass gerade die Deportation von rund ca. 450.000 ungarischen Juden binnen weniger Monat eine Aktion von perfider Perfektion war, bei der eine reibungslose Organisation auch der Infrastruktur notwendig und gegeben war. 65 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges seien "noch nicht einmal 1% der damals abhanden gekommenden Vermögenswerte restituiert worden", ein Wert, der in scharfem Gegensatz zu anderen Entschädigungsprojekten in anderen Staaten steht. Die ungarischen Behörden hätte sich bisher nicht nur abweisend gezeigt, sondern "gezielt irregeführt", den Ermittlern Steine in den Weg gelegt. Am schlimmsten dabei wäre die MÁV aufgefallen, heißt es in den Unterlagen der Kläger, "die nicht einen Pengö" gezahlt habe.

MÁV-Angestellte erschossen, wer krank aussah

"Die MÁV wusste genau, was sie tat. Sie haben alle verfügbaren Züge Tag und Nacht eingesetzt um die One-Way-Transporte nach Auschwitz zu realisieren. Ohne die Züge der MÁV wäre der Massentransport der hundertausenden Menschen nicht möglich gewesen." Weiter heißt es: "Die MÁV wusste, dass die Bedingungen auf den Zügen bereits den Tod für viele bedeuten würden." Die Klagsschrift dokumentiert und beschreibt weiterhin zahlreiche Fälle von enormer Brutalität von MÁV-Mitarbeitern gegenüber den Deportierten, egal ob es "Kinder, schwangere Frauen, Alte oder Babys" waren. Während der Reise machte der Zug regelmäßig halt, damit Bahnarbeiter Leichen entsorgen konnten. "Personen, die Zeichen von starker Schwäche oder Erkrankungen zeigten wurden von den Wagen geholt und von MÁV-Angestellten erschossen", heißt es in der Anklageschrift.

Insgesamt 93 Überlebende dieser Torturen und dem, was dann noch in Auschwitz folgte bzw. Erben von Opfern des Holocaust haben bisher beim nördlichen Bezirksgericht im Staate Illinois Entschädigungszahlungen von 1,24 Milliarden US-Dollar eingeklagt, die sich aus einer für solche Fälle international üblichen Berechnung aus dem Anteil des konfiszierten Eigentums, der Dollarentwicklung, Zinsen etc. zusammensetzt. Die Klage wurde vom zuständigen Richter vorläufig zugelassen, eine endgültige Klärung der Zuständigkeit steht aber noch aus.

Antisemitismus ist in Ungarn heute wieder gesellschaftsfähig

Der Fall platzt in Ungarn in eine Athmosphäre eines erstarkenden Rechtsextremismus und Rassismus. Antisemitismus ist jedoch nicht nur bei Extremisten längst wieder salonfähig, sondern auch in der "konservativen Bürgerschicht", zum Teil auch bei Sozialisten verbreitet. Die Rechtsextremen, u.a. von Jobbik und der "Ungarischen Garde", aber auch Gruppen, die sich direkt auf die faschistischen Pfeilkreuzler beziehen und aktive und einflussreiche Webportale betreiben, brandmarken im alten Duktus die jüdische Welteroberungsstrategie und sprechen von der Holocaustindustrie, mit der sich das heutige Judentum auf Kosten anderer Völker bereichern will. Jüdische Ungarn werden heute immer wieder als Fremdkörper im Körper der Nation, als unungarisch diffamiert und das ganz offen, ohne rechtliche oder gesellschaftliche Konsequenzen.

Horthy, der ständestaatliche Reichsverweser unter dem die faschistischen Pfeilkreuzler so gut gediehen, dass sie dann beim Einmarsch der deutschen Nazis ein gut organisiertes Terrorregieme aufziehen konnten, wird in Ungarn neuerdings wieder als großer Held gefeiert. 437.000 ungarische Juden fielen dem Genozid zum Opfer. Die Deportation wurde in Ungarn von deutschen und ungarischen Faschisten binnen 6 Monaten abgewickelt, so schnell, dass selbst die darin geübten Deutschen überrascht waren, wie zeitgenössische Aufzeichnungen belegen.

Entsprechend sind die Reaktionen. Die bestehen längst nicht nur aus dem erwartbaren, rechten Getöse, sondern aus einem nationalen Verteidigungsreflex, dem es unmöglich ist, die Dinge auch nur annähernd objektiv zu sehen und zu werten. Es hallte sofort “absurd” und “Humbug” von verschiedenen Seiten, auch von “rechten Historikern”, ja, solche Kategorisierungen gibt es tatsächlich und es gibt nicht wenige, die genau darauf stolz sind.

Eine schnelle Entschädigung wäre der einzig ehrenvolle Weg

Man kann jetzt darüber streiten, ob der Weg, die MÁV als ausführendes Unternehmen 65 Jahre danach zu verklagen, der zielführendste ist. Er ist symbolisch, wie überhaupt solche Prozesse symbolisch bleiben müssen. Tatsächlich war die Ungarische Bahn auch damals ein Staatsbetrieb, daher liegt die letztliche juristische Verantwortung natürlich beim Rechtsnachfolger, der Ungarischen Republik, die moralische sowieso, auch wenn es hier nicht um Kollektivhaftung oder -schuld geht, sondern einfach um den offensiven, nüchternen Umgang mit der eigenen Geschichte, ganz eindeutig eine der großen Schwachstellen Ungarns. Bemühungen sich auf einen Fonds zu einigen, so wie man es z.B. mit Deutschland tat, schlugen hier aber fehl. Offenbar war durch die Aktenlage bei der MÁV die Beweiserstellung am eindeutigsten.

Wenn MÁV und deren Eigentümer, der ungarische Staat, die Sache ehrenvoll angehen wollen, sollten sie sich schnellstmöglich über die Einrichtung eines Fonds in einem Vergleich mit den Klägern einigen, wie es andere Länder längst getan haben. So könnte den noch lebenden Opfern schnell wenigstens eine kleine Entschädigung zukommen, von Wiedergutmachung kann man leider ohnehin nicht sprechen. Jede Verzögerung oder Verteidigung von Sachverhalten, die nicht zu verteidigen sind, wäre schändlich und letztlich nur eine Verlängerung des Verbrechens von damals. Ein aktives Zugehen auf die Opfer jedoch auch ein Zeichen gegen die braunen Wolken, die heute wieder über Ungarn stehen.

-red

Die Redaktion des Pester Lloyd vermittelt Betroffenen bzw. deren Vertreter gerne den Kontakt zum zuständigen Gericht und Richter. Email an: online@pesterlloyd.net
 

 

 

 

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