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(c) Pester Lloyd / 08 - 2010 GESELLSCHAFT 23.02.2010
Paragraph 269/C
oder
Die Geister, die man schuf
Warum das neue Gesetz gegen die Leugnung des Holocaust in Ungarn falsch ist.
An einem der letzten Sitzungstage vor den ungarischen Parlamentswahlen hat an diesem Montag eine Mehrheit aus sozialistischen und liberalen Abgeordneten ein
Gesetz auf den Weg gebracht, das künftig die Leugnug des Holocaust unter Strafe stellt. Zuvor scheiterten zahllose Versuche an einem fehlenden Konsens, der
Parteizerstrittenheit und verfassungsrechtlichen Bedenken. Auch das jetzige Gesetz steht auf tönernen Füßen und ist ein hilfloses Alibi. Der Ministerpräsident las den Parteien die Leviten.
Der neue Paragraph 269/C des Strafgesetzbuches besagt, dass mit bis zu drei Jahren Haft
bestraft werden kann, "wer öffentlich die Würde der Opfer des Holocaust herabsetzt" sowie - und das ist das eigentlich problematische: den Holocaust als geschichtliches
Faktum leugnet oder verharmlost und dessen Bedeutung herabsetzt. Die Abstimmung ergab 197 Ja-Stimmen, nur eine Nein-Stimme, aber 144 Enthaltungen.
Herabwürdigung als Gewaltakt
Die Abgeordneten des nationalkonservativen Fidesz wollten damit demonstrieren, dass sie
gegen die Sache an sich nichts einzuwenden haben, aber aus diversen Gründen nicht mit Ja stimmen können bzw. wollen. Fraktionsvize Róbert Répássy legte einen
Änderungsantrag vor, in dem er eine Erweiterung auf die Leugnung der von "nationalsozialistischen und kommunistischen Regimen begangenen Völkermorde und
andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit" vorschlug. Außerdem stimmt der Fidesz aus prinzipiellen Überlegungen fast nie mit den Sozialisten. Der Fidesz-Vorschlag wurde von
den "Sozialisten" niedergestimmt und nicht einfach durch Enthaltung verhindert.
Ein Gesetz gegen Holocaustleugnung, wie es in vielen europäischen Ländern existiert,
trägt auch in Ungarn eine Reihe von schwer auflösbaren Widersprüchen in sich. Grundsätzlich steht dahinter der Wille, antisemitischen Hetzrednern durch das Strafgesetz
das Handwerk zu legen und damit ein generalpräventives "So nicht"-Signal zu setzen. Man interpretiert die Leugnung des Geschehenen nicht mehr nur als verbalen Angriff auf die
Opfer und deren Nachkommen, sondern selbst als einen Gewaltakt, der die Grundrechte dieser Menschen und die öffentliche Sicherheit gefährdet. Damit stellt man die
Holocaustleugnung ganz bewusst außerhalb dessen, was von Meinungsfreiheit gedeckt ist, weil die dahinterstehende Ideologie nicht nur das Recht auf freie Meinung, sondern in der
Konsequenz auch den demokratischen Staat und das Recht auf Leben für einige Gruppen gefährdet.
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Entmenschung mit System: Auschwitz 1944 und Ostrovány (Slowakei, 2010), wo auf Anweisung der
örtlichen Behörden die Roma durch eine Mauer vom “Rest” der Bevölkerung getrennt, deren Kinder als pauschal “geistesgestört” eingestuft werden und Fälle von Zwangssterilisationen vorkamen. Erstes darf
nicht angezweifelt werden, zweites aber kann man straffrei begrüßen und weiterbetreiben. -red
Einschränkung der Meinungsfreiheit ist keine Kleinigkeit
Genau diese, eigentlich schlüssig klingende Argumentation, ist nicht nur falsch, sondern
gefährlich. Warum? Einerseits stehen "Aufruf zum Mord", "Beleidigung", "Gefährdung der
öffentlichen Sicherheit", "Herabwürdigung des Andenkens Verstorbener" etc. ohnehin unter Strafe, es ist also nicht so, dass ein Richter gegen einen neonazistischen
Hassprediger keine Handhabe hätte. Dieser Richter würde jetzt sogar eingeschränkt, da die juristische Singularisierung des Holocaust vielleicht noch auf Roma ausdehnbar ist, auf
den Vernichtungsfeldzug gegen die sowjetische Bevölkerung, andere slawische Völker und sonstige "Untermenschen" ist er es durch seine strenge Begrifflichkeit doch kaum.
Notbeehelf gegen die eigene Inhumanität
Weiterhin stelle man sich einmal vor, was eine rechte oder noch rechtere Regierung auf
Basis dieses Gesetzes als "außerhalb der Meinungsfreiheit" definiert und unter Strafe stellt. Dabei kann sie sich dann einfach auf den "Holocaustparagraphen" beziehen und per
Komma einfügen, was ihr politisch gerade in den Kram passt, sei es die Leugnung Gottes, der Zigeunerkriminalität oder der Herrlichkeit der magyarischen Urväter. - Warum soll es
Nazis verboten sein, geschichtliche Fakten zu leugnen, es aber an jeder Militärakademie als Philosophie gelehrt werden, Kriege als reinigende Gewitter der Zivilisationsgeschichte
zu verherrlichen. Hier schafft sich ein System, das Krieg als gröbsten Auswuchs der ihm innewohnenden Gier nie verhindern konnte, einen Behelf gegen die eigene Inhumanität.
Es verharmlost sich selbst und setzt die eigene Schuld herab. Mangelndes Ethos der herrschenden Mächte, das die Möglichkeit der Wiederholung der Grausamkeiten schafft,
ist die eigentliche Herabsetzung der Würde der Opfer des Holocaust.
Wer glaubt, dass rechtsradikale Gruppen wohl kaum in europäische Regierungen gelangen,
der schaue sich nur um und überprüfe seine Definition von rechtsradikal und vertiefe sein Geschichtswissen nicht nur mit McHistory. Paragraph 269/C stellt also, sollte er so
umgesetzt werden, eine Möglichkeit dar, die Meinungsfreiheit einzuschränken, ohne dafür die Verfassung ändern zu müssen. Das ist keine ungefährliche Entwicklung und schließt in
ihrer Dialektik an die Debatte über die Fragwürdigkeit der Erhöhung der Sicherheit durch die Einschränkung individueller Rechte bei der Terrorismusbekämpfung an.
Die rechtsextreme “Ungarische Garde”, militanter Arm der Partei Jobbik,
mittlerweile verboten, aber immer noch aktiv, hier auf dem Heldenplatz in Budapest 2008
Schlechte Chancen vor dem Verfassungsgericht
In Ungarn wird, ganz zu Recht, sehr viel
auf die verfassungsrechtliche Verankerung einer sehr weit gehenden Meinungsfreiheit gegeben, schon als Konsequenz und Lehre aus der jüngsten Diktatur. Jeder Versuch einer
Veränderung daran, wird nicht nur mit Argwohn betrachtet, sondern sogleich vom jeweiligen politischen Gegner ausgeschlachtet. So ist der Paragraph 269/C durchaus angreifbar, wenn festgestellt wird,
ob er mit den entsprechenden Artikeln der ungarischen Verfassung kollidiert. Ob sich der Präsident, der sonst schon einmal ganz gerne die Gesetze der Sozialisten ans Parlament
zurücksendet, bei diesem heiklen Thema jedoch traut seine Unterschrift zu verweigern, ist fraglich. Ein Präzedenzfall könnte die Sache aber auch so vor das Verfassungsgericht
bringen, wo der Paragraph keine guten Aussichten hat. Damit wird man den Rechten wieder einen Triumph bescheren.
Judikative Ersatzhandlung
Interessant ist, dass das Fidesz, das sich sonst gern als Gralshüter der revolutionären
Errungenschaften von 1989/90 gibt, den Paragraphen durch seinen eigenen Vorschlag noch ausdehnen wollte. Die Partei hat sich damit selbst der Lorbeeren beraubt, den
Schutz der Meinungsfreiheit gegen sozialistische Bestrebungen zu betreiben und wieder die propagandistische Karte gespielt.
Noch viel schwerer als die verfassungsseitige Unsicherheit wiegen jedoch andere Gründe,
welche Wirksamkeit und Nützlichkeit des Pragraphen 269/C in Frage stellen. Sollen doch nun Gerichte die Verbreitung hetzerischer Ideologien stoppen, die letztlich durch das
bewußt herbeigeführte Scheitern einer Kooperation der großen demokratischen Parteien überhaupt so viele Zuhörer in Ungarn bekommen konnten. Wieso, so muss sich jeder
fragen, der die parlamentarische Demokratie grundsätzlich als das wünschenswerte Gesellschaftssystem für Ungarn ansieht, wieso soll ein Strafgericht die Auswirkungen der
Versäumnisse der Politik im Zaume halten, noch dazu auf einem Weg, der geeignet ist, pathologische, zumindest aber verhaltensauffälige Krawallmacher vom rechten Rand -
nicht nur in ihrer Szene - zu Heroen der Freiheit zu stilisieren? Die Judikative wird als Politikersatz missbraucht. Auch keine gute Vorstellung im Sinne Montesqieus und erst
recht im Lichte historischer Erfahrungen.
Taktische Alibis versagender Politiker
Der Aufstieg von "Ungarische Garde" und Jobbik hat wieder gezeigt, dass gerade in
Krisenzeiten bestimmte Bevölkerungsschichten für deren "schlagende" Argumente voll Hass, Ausgrenzung und Rassismus empfänglich sind, Bevölkerungsschichten, denen man
mit dem Paragraph 269/C weder hilft noch beikommt. Dass die MSZP diesen Artikel ausgerechnet so kurz vor der Wahl auf den Weg gebracht hat, muss als billiges
Wahlmanöver erscheinen. Der Gegenvorschlag des Fidesz darauf ist letztlich auch nicht besser, beides sind taktische Alibis, selbst wenn man guten Willen unterstellt. Das Gesetz
setzt den Hebel nicht zu kurz, sondern an falscher Stelle an.
Regierungschef spricht vom “Monster, das an die Tür klopft”
Sogar dem Ministerpräsidenten
Gordon Bajnai, sonst ein kühler, eher wenig emotional auftretender Wirtschaftsprüfer, platze gestern im Parlament fast der Kragen. (Foto von der gestrigen Parlamentssitzung.) Er las den
Parteien, sowohl dem Fidesz als auch der MSZP die Leviten, in dem er beiden Blöcken vorwarf, sich mehr mit der gegenseitigen Bekämpfung zu befassen als mit der Bekämpfung “des
Monsters, das an diese Tür klopft”, gemeint war der bevorstehende Einzug von Jobbik ins Parlament, prognostiziert werden 12-15%, nicht unwahrscheinlich sind bis zu 20%. In sehr
deutlichen Worten verdammte er, dass sich die Parteien gegenseitig für das Erstarken von Jobbik verantwortlich machten, statt die wirklichen Ursachen dafür zu bekämpfen.
Jobbik, so der Premier, belügt alle, denen es sagt, es habe für die Probleme eine Lösung. Jobbik selbst ist das Problem, so Bajnai.
Der Kampf gegen Rechtsextremismus und menschenverachtende Ideologien im
allgemeinen kann nur durch einen Mindestkonsens aller demokratischen Kräfte gelingen, der bestimmte Dinge verhindern, andere erreichen will, egal, wer gerade an der Macht
ist. Geht dies mit einer gesicherten Grundexistenz für alle(!) Bürger einher (womit man wieder bei der Würde und ihrer Herabwürdigung ist), haben Neonazis praktisch keine
Chance. Doch diese Grundvoraussetzungen sind in Ungarn heute zum Teil (Roma) nicht gegeben, zu einem noch größeren Teil (Armut) gefährdet. Die Geister, die man rief und
sogar schuf, die wird man mit Paragraph 269/C sicher nicht los, sie werden durch ihn nicht einmal leiser. Somit ist das Gesetz selbst eine Verharmlosung von Ursache und
Wirkung und deshalb als Mittel im Kampf gegen den Rechtsextremismus abzulehnen. Nicht nur in Ungarn.
Marco Schicker
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