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(c) Pester Lloyd / 24 - 2010  POLITIK 15.06.2010

 

Kündigung "ohne Begründung" nicht rechtens
Ungarischer Präsident schickt Gesetz ans Parlament zurück

Der ungarische Staatspräsident, Lászlo Sólyom, hat am Montag erstmals die Unterschrift unter ein Gesetz der neuen FIDESZ-Regierung verweigert. Er sandte eine Novellierung ans Parlament zur Abänderung und erneuten Beratung zurück, mit dem in Zukunft die Entlassung von Regierungsangestellten, inkl. Ministerialbeamten etc. "ohne Begründung" möglich gemacht werden sollte. Der Präsident merkt dazu an, dass diese Regelung "im Widerspruch zu Rechtsvorschriften der Europäischen Union" steht und damit rechtliche Weiterungen auf die Regierung zukommen könnten. Laut EU-Recht müssen Kündigungen klar begründet werden, damit später u.U. auch vor Arbeitsgerichten ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden kann. Kündigungsgründe können neben fachlicher Nichteignung auch persönliches Fehlverhalten, Straftaten oder mangelnder Bedarf sein. Die Opposition hatte an dem Gesetz vor allem kritisiert, dass das Fidesz damit unkompliziert politisch unliebige Mitarbeiter loswerden will, um eigene Leute platzieren zu können. Der Fidesz-Fraktionschef des Fidesz im Parlament, János Lázár, kündigte an, die Einwände des Präsidenten sorgfältig zu prüfen, sah aber in dem Umstand dass Sólyom das Gesetz ans Parlament und nicht ans Verfassungsgericht verwies als positiv an, Verfassungsbedenken seien also keine vorhanden, meinte Lázár.
 

 

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