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(c) Pester Lloyd / 24 - 2010
POLITIK 15.06.2010
Kündigung "ohne Begründung" nicht rechtens Ungarischer Präsident schickt Gesetz ans Parlament zurück
Der ungarische Staatspräsident, Lászlo Sólyom, hat am Montag erstmals die
Unterschrift unter ein Gesetz der neuen FIDESZ-Regierung verweigert. Er sandte eine Novellierung ans Parlament zur Abänderung und erneuten Beratung zurück, mit dem in
Zukunft die Entlassung von Regierungsangestellten, inkl. Ministerialbeamten etc. "ohne Begründung" möglich gemacht werden sollte. Der Präsident merkt dazu an, dass diese
Regelung "im Widerspruch zu Rechtsvorschriften der Europäischen Union" steht und damit rechtliche Weiterungen auf die Regierung zukommen könnten. Laut EU-Recht
müssen Kündigungen klar begründet werden, damit später u.U. auch vor Arbeitsgerichten ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden kann. Kündigungsgründe
können neben fachlicher Nichteignung auch persönliches Fehlverhalten, Straftaten oder mangelnder Bedarf sein. Die Opposition hatte an dem Gesetz vor allem kritisiert, dass
das Fidesz damit unkompliziert politisch unliebige Mitarbeiter loswerden will, um eigene Leute platzieren zu können. Der Fidesz-Fraktionschef des Fidesz im Parlament, János
Lázár, kündigte an, die Einwände des Präsidenten sorgfältig zu prüfen, sah aber in dem Umstand dass Sólyom das Gesetz ans Parlament und nicht ans Verfassungsgericht
verwies als positiv an, Verfassungsbedenken seien also keine vorhanden, meinte Lázár.
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