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(c) Pester Lloyd / 24 - 2010
POLITIK 15.06.2010
Neues Prozedere für Wahl von Verfassungsrichtern in Ungarn
Die Regierungspartei Fidesz ändert das Verfahren zur Nominierung von
Verfassungsrichtern. Das bisherige Prozedere, wonach ein mit je einem Fraktionsabgordneten besetztes Gremium dem Staatspräsidenten einen Kandidaten
vorschlägt, der dann vom Parlament genehmigt und wiederum vom Staatsoberhaupt ernannt wird, könne, wie die Streitereien der letzten Legislaturperiode gezeigt haben,
keine kontinuierliche Arbeit der wichtigen Institution garantieren. Richterposten beim Obersten Verfassungsgericht waren über Monate unbesetzt, weil sich Präsident und
Premier nicht auf einen Kandidaten einigen konnten, bzw. wollten. Fidesz will nun ein achtköpfiges, aus Parlamentariern bestehendes Kommitee einsetzen, die bereits im
Vorfeld versuchen sollen jeweils konsensfähige Kandidaten zu finden, dieses Kommitee soll paritätisch nach den Mehrheitsverhältnissen bestückt werden, womit klar ist,
wessen Kandidaten demnächst das "unabhängige" oberste Gericht des Landes führen.
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