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(c) Pester Lloyd / 31 - 2010
POLITIK 14.08.2010
Gesinnungsjustiz oder Opferschutz?
Die erste Anwendung des "Holocaust-Leugnungsparagraphen" in Ungarn trifft keinen Neonazi, sondern einen Stalinisten
Da haben sich die ungarischen "Sozialisten" wohl ins eigene Fleisch geschnitten: Der noch im Februar von der scheidenden Bajnai-Regierung erlassene Paragraph
269/C, der ursprünglich nur die Leugnung des Holocausts unter Strafe stellte, im Juni aber von Fidesz um die Leugnung stalinistischer Verbrechen erweitert
wurde, scheint bald sein erstes prominentes Opfer zu fordern, ausgerechnet aus den Reihen der ehemaligen "Kommunisten".
Die Polizei ermittelt momentan
gegen den zwischen 1957 und 1961 als Innenminister tätigen Béla Biszku, weil der 89jährige in einer Fernsehsendung am 4. August die blutige Vergeltung des kommunistischen Regimes gegen die
Aufständischen von 1956 als rechtmäßig bezeichnet und behauptet hatte, dass die damaligen Ereignisse keine Revolution gewesen seien. Biszku hatte als Innenminister
selbst großen Anteil an den Exekutionen (u.a. auch von Ex-Premier Imre Nagy) in Folge des Ungarnaufstands gehabt. Erst jüngst hatte er in einem Dokumentarfilm über sein
Leben keinen Hehl daraus gemacht, dass er keinerlei Reue über die damaligen Todesurteile verspüre.
Béla Biszku, oben während der inkriminierten TV-Doku, unten gemeinsam mit János Kádár (r.).
Die Staatsanwaltschaft steht erst
am Anfang ihrer Ermittlungen und eine Verurteilung Biszkus nach dem Paragraph 269/C ist noch nicht sicher, aber die doppelte Ironie der Situation ist bereits jetzt
offensichtlich. Denn nicht nur wendet sich 269/C durch die Fidesz-Änderungen nun gegen seine eigenen sozialistischen Erschaffer, die Strafanzeige gegen Biszkus war
zudem ausgerechnet von György Szilágyi gestellt worden, einem Parlamentsabgeordneten der rechtsradikalen Jobbik, der eigentlichen Zielgruppe des Holocaust-Paragraphen.
In dem Vorgang offenbaren sich somit zum ersten Mal deutlich die Geburtsfehler des
Paragraphen: Er öffnet Tür und Tor für weitere Einschränkungen der Meinungsfreiheit ohne Verfassungsänderung, da neue Regierungen durch einfache Mehrheit neue
vermeintliche "historische Fakten" nach eigener ideologischer Couleur einfügen können, die nicht geleugnet werden dürfen (wie jüngst durch Fidesz geschehen). Außerdem
zeigt sich jetzt deutlich, wie einfach hier die Judikative dazu missbraucht werden kann, den politischen Gegner außerhalb des Parlaments mundtot zu machen und somit
die politische Grabenkämpfe in die Gerichte zu tragen, wo sie definitiv nicht hingehören.
Mag bei einem Unbelehrbaren wie dem Ex-Innenminister die Anwendung auch
angemessen erscheinen, fragt man sich, wo eine Grenze zu ziehen ist? Was ist mit der Leugnung der "Schande von Trianon", eine Herabwürdigung der "Heiligen Krone"? Im derzeitigen revanchistischen Klima in Ungarn wäre eine Erweiterung um solche Punkte nicht einmal mehr überraschend.
Schon im Vorfeld der Entstehung von Paragraph 269/c wiesen Juristen wie auch diese Zeitung darauf hin, dass Gesetze zum Schutz der Persönlichkeitsrechte, gegen
Beleidigung und Verleumdung sowie der Schädigung des Andenkens Verstorberner als klassische Bestandteile des Strafrechts - wenn richtig und konsequent angewendet - viel
klarer und unanfechtbarer geeignet wären, die Verherrlichung von Gewaltregimen zu bestrafen und solche menschenverachtenden Betonköpfe wie Biszkus in die Schranken
zu weisen, statt mit einem Gummigesetz Tür und Tor für Gesinnungsjustiz zu öffnen.
-cp. / -red.
Mehr zum Thema beim Pester Lloyd:
23.02.2010: Die Geister, die man schuf
Warum das neue Gesetz gegen die Leugnung des Holocausts in Ungarn falsch ist http://www.pesterlloyd.net/2010_08/08holocaust/08holocaust.html
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