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(c) Pester Lloyd / 35 - 2010
NACHRICHTEN 02.09.2010
Lebenslänglich für bestialischen Mord durch Mitglied der “Ungarischen Garde”
Am Berufungsgericht der südungarischen Stadt Szeged wurde ein lebenslanges Urteil
gegen ein ehemaliges Mitglied der rechtsextremen Ungarischen Garde, dem mittlerweile verbotenen, aber aktiven militanten Arm der im Parlament vertretenen Partei Jobbik,
bestätigt. Péter András wird der bestialische Mord an seiner damaligen Freundin im April 2009 in Kalocsa zur Last gelegt. Das Gericht sieht es als bewiesen an, dass der Täter
seine Freundin mit etlichen Messerstichen getötet hat, dann versuchte ihren Kopf abzutrennen, ihr ein Hakenkreuz auf den Rücken schnitt und anschließend ihren Körper in
eine Hakenkreuzfahne wickelte. Die lebenslange Freiheitsstrafe bedeutet für den ehemaligen "Gardisten", dass er frühestens nach 30 Jahren um Entlassung ansuchen kann.
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