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(c) Pester Lloyd / 35 - 2010
NACHRICHTEN 02.09.2010
Absurde Paragraphen im neuen Mediengestz von Ungarn vor Streichung
Die Regierungspartei Fidesz ist offenbar bereit, einen bei Journalisten und
Medienmachern besonders beargwöhnten Paragraphen aus dem Entwurf für eine neues Mediengesetz zu streichen. Dabei geht es darum, dass jede in einer Veröffentlichung
erwähnte Person das Recht auf eine Gegendarstellung im selben Medium erhalten sollte, wenn es sich durch die Berichterstattung in "der persönlichen Würde angegriffen" fühlt.
Dieser Begriff wäre nach Auffassung der Medienvertreter derart dehn- und verstellbar,
dass so gut wie gar keine namentliche Berichterstattung mehr möglich gewesen wäre. Nach Ansicht des Vorsitzenden des entsprechenden Parlamentsausschusses, sollte dieser
Paragraph derart abgeändert werden, dass "falsch dargestellte Sachverhalte" vorliegen müssen, um eine solche Gegendarstellung erreichen zu können. Diese müsse dann binnen
fünf Tagen, früher binnen acht, veröffentlicht werden. Der Politiker hob aber hervor, dass alle Regelungen des neuen Mediengesetzes nicht nur die TV- und Radiosender
betreffen, sondern auch die Printmedien sowie News-Portale und sogar private Blogs im Internet. Bis auf letztere (bei denen es schlicht nicht überwachbar wäre) müssten sich
auch alle elektronischen Medien im Land zentral registrieren.
Ein weiterer Passus, der zu beißendem Spott und Zensurvorwürfen geführt hatte, wurde
nun ebenfalls gestrichen. Danach sollten die Medien verpflichtet werden können, bestimmte "wichtige Ereignisse, die die ungarische Nation betreffen" veröffentlichen zu
müssen. Großmütig ließ man nun wissen, dass einzelne Medien nicht zu solchen Veröffentlichungen verpflichtet werden, insoweit diese Ereignisse generell in den Medien
präsent seien... was immer das dann heißen mag.
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