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(c) Pester Lloyd / 39 - 2010  NACHRICHTEN 27.09.2010

 

Ungarisches Fernsehen verweigerte Jobbik-Wahlspots

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Ungarn hat die Ausstrahlung von Werbespots der rechtsextremen Partei Jobbik abgelehnt, weil sie "eine Beleidigung der Roma" darstellten. Der Fernsehsender MTV begründete die Ablehnung damit, dass die Werbesports von Parteien keine Gesetze verletzten dürften. Die herabwürdigung von Roma als "Parasiten der Gesellschaft" sei aber eine Verletzung der "privaten Rechte" von Bürgern.

Tatsächlich hantieren im Kommunalwahlkampf mehrfach Abgeordnete der im Parlament vertretenen Partei, so auch deren Vorsitzender Gábor Vona mit der Formulierung, dass Ungarn "Nutzen daraus ziehen könnte, wenn Parasiten der Gesellschaft ausgemerzt" würden. Zuvor hatte ein Jobbik-Bürgermeisterkandidat KZ-ähnliche Lager für Mehrfachstraftäter und die Aberkennung der Staatsbürgerschaft gefordert, Jobbik-Chef Vona wiederum die Zwansgeinweisung von Romakindern in Internate.

Die Partei reagierte empört auf die Maßnahme der Senderverantwortlichen. "MTV hat uns nicht einmal darüber informiert", dass an den Spots etwas nicht stimme und sie nicht gesendet werden, beklagte sich die Parteisprecherin Dóra Dúró und fügte hinzu, dass Jobbik den Begriff "Zigeunerkriminalität" schließlich nur im kriminalistischen, aber nicht im ethnnischen Sinne verwende... Jobbik werde in jedem Fall die Nationale Wahlkommission anrufen und sich wegen der Verhinderung der Meinungsäußerung einer zugelassenen Partei beschweren.

Zum Thema:

„Diskriminierungsverbot und Freiheit der Medien” am Beispiel der Roma
 

 

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