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(c) Pester Lloyd / 39 - 2010
POLITIK 29.09.2010
Ungarisches Fernsehen muss Werbespots der Rechtsextremen zeigen
Das Nationale Wahlkomitee in Ungarn (OVB) hat der Beschwerde der rechtsextremen
Partei Jobbik Recht gegeben und die Verweigerung der Ausstrahlung von Parteiwerbespots zur Kommunalwahl am 3. Oktober als Kompetenzüberschreitung der
Sender verurteilt. Der Staatssender MTV hätte die Spots ausstrahlen müssen, da sie durch das verfassungsmäßig verbriefte Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt gewesen seien. Das
Wahlkomitee hat seit dem Wahlsieg des Fidesz eine deutliche nationalkonservative Mehrheit. Magyar Télevízió und Magyar Rádió hatten die Ausstrahlung von Spots, die
neben "verbrecherischen Sozialisten" und "räuberischen, multinationalen Konzernen" auch
die "Zigeunerkriminalität" mit Worten wie "Parasiten" und "ausmerzen" aus ethischen und strafrechtlichen Bedenken abgewiesen (unser Beitrag). Die OVB stimmte mit 6:2 Stimmen für den Einspruch von Jobbik und es wird nun erwartet, dass die Ausstrahlung
der Spots nachgeholt wird. MTV hat indes angekündit, dies nicht zu tun und die Gerichte anzurufen.
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