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(c) Pester Lloyd / 39 - 2010  POLITIK 29.09.2010

 

Ungarisches Fernsehen muss Werbespots der Rechtsextremen zeigen

Das Nationale Wahlkomitee in Ungarn (OVB) hat der Beschwerde der rechtsextremen Partei Jobbik Recht gegeben und die Verweigerung der Ausstrahlung von Parteiwerbespots zur Kommunalwahl am 3. Oktober als Kompetenzüberschreitung der Sender verurteilt. Der Staatssender MTV hätte die Spots ausstrahlen müssen, da sie durch das verfassungsmäßig verbriefte Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt gewesen seien. Das Wahlkomitee hat seit dem Wahlsieg des Fidesz eine deutliche nationalkonservative Mehrheit. Magyar Télevízió und Magyar Rádió hatten die Ausstrahlung von Spots, die neben "verbrecherischen Sozialisten" und "räuberischen, multinationalen Konzernen" auch die "Zigeunerkriminalität" mit Worten wie "Parasiten" und "ausmerzen" aus ethischen und strafrechtlichen Bedenken abgewiesen (unser Beitrag). Die OVB stimmte mit 6:2 Stimmen für den Einspruch von Jobbik und es wird nun erwartet, dass die Ausstrahlung der Spots nachgeholt wird. MTV hat indes angekündit, dies nicht zu tun und die Gerichte anzurufen.
 

 

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