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(c) Pester Lloyd / 42 - 2010 GESELLSCHAFT 23.10.2010

 

Orbáns Manifest

Ungarn bekommt eine neue Verfassung, mit TV-Programm - ein kritischer Überblick

Ungarn erhält im Frühjahr 2011 eine neue Verfassung. Das höchste Dokument des Landes soll den "Volkswillens" abbilden, wie ihn die Regierungspartei Fidesz aus den Wahlergebnissen dieses Jahres herausliest. Die neuen Machthaber lassen keinen Zweifel daran, dass mit dem neuen Text die (Partei)-Prinzipien nationalkonservativer Ideologie dauerhaft als gesellschaftliche Leitkultur des Landes - bis hin zum TV-Programm - festgeschrieben werden sollen.

Fidesz behauptet, die Wende erst vollendet zu haben

Die Gelegenheit war nie so günstig, vielleicht einmalig günstig, da die Regierungspartei Fidesz-KDNP über eine Zweidrittelmehrheit im Parlament und damit als Einzelpartei über die Macht verfügt, die Verfassung zu ändern oder eine gänzlich neue zu schaffen. Offiziell wird die Notwendigkeit einer gründlichen Überarbeitung so argumentiert: Die derzeitige Verfassung ist von jeher eine Übergangslösung gewesen. Sie baut auf dem Text von 1949 auf und wurde zur politischen Wende 1989/90, dann nochmals 1997 überarbeitet, wobei amerikanische und deutsche Grundgesetze und auch frühere ungarische Entwürfe Pate standen. Der von Fidesz geschasste, konservative Präsident Lászlo Sólyom, war als Verfassungsjurist übrigens einer der namhaften Autoren der Novellierungen und es kursierte der Witz, dass eigentlich nur ein Satz aus der alten Fassung übrig blieb, nämlich: "Budapest ist die Hauptstadt von Ungarn."

Viktor Orbán mit leichten, rein zufälligen, Anlehnungen an Lenin

Die Wende ist, so der offizielle Duktus, erst jetzt, mit dem deutlichen Sieg des Fidesz abgeschlossen, das Volk hat seinen Willen kundgetan, wie es in Zukunft leben möchte. Um dieser Vollendung einen gesamtgesellschaftlichen Ausdruck zu verleihen, will man mit einem neuen Dokument sozusagen einen konstitutionellen Schlussstrich ziehen, um eine neue Ära beginnen zu können. Dass das Volk womöglich nur abgewählt hat, was es nicht mehr wollte und der Auftrag dieses Volkes mehr in dra Aufforderung nach praktischer Verbesserung der Lebensumstände und -sicherheit besteht als in der Bitte um konservative Verhaltensvorschriften und Moralparagraphen im Verfassungsrang, lässt man am Orbánschen Hofe gar nicht erst gelten.

Verfassung könnte zum Manifest, die Präambel zum konservativen Credo werden

Grundsätzlich ist an einer Überarbeitung einer Verfassung nichts auszusetzen. Sie ist Grundlage nicht nur für die Gesetzgebung, sondern vor allem das Selbstverständnis, die Grundrechte und den inneren Zusammenhalt von Staatsvolk und Staat. Sie ist neuen gesellschaftlichen Erfordernissen, Lebenswirklichkeiten, Herausforderungen anzupassen, manchmal muss sie einfach entschlackt werden. Staats- und Gesellschaftsziele ändern sich, im besten Falle können ethische Latten höher gelegt werden, die Frage, die man sich bei der Gestaltung dieses wichtigen Dokumentes immer zu stellen hat, lautet: Wie soll mein Land verfasst sein, auf welchen Grundsätzen beruht es oder kurz: wie wollen wir zusammenleben? Viele Antworten darauf gibt die derzeitige ungarische Verfassung in deutlichen, international bewährten Sätzen. Die Wirklichkeit war und ist oft eine andere. Sollte man daher aber den Text ändern oder nicht doch besser die Lebensbedingungen?

Welche Richtung die neue Verfassung in Ungarn nehmen wird, lässt sich anhand einiger schon getroffener Vorentscheidungen und Gesetzesänderungen, die teils schwer in die Tätigkeit von Verfassungsorganen eingreifen, ablesen, aber auch anhand etlicher Vorschläge, die gerade die Runde als lancierte Testballons machen. Zwei grundlegende Merkmale lassen sich schon jetzt ablesen. Zum Einen wird die Macht des Regierungschefs gestärkt, Ungarn entwickelt sich weg von der repräsentativen parlamentarischen hin zu einer "Ministerpräsidialdemokratie", mit allen Vorteilen bei der Effizienz und allen Nachteilen bei Transparenz und Teilhabe. Wahlen geben in Zukunft weniger einen Auftrag als viel mehr eine Ermächtigung.

Die Beispiele, die Fidesz dafür geliefert hat sind schon sehr zahlreich und reichen von der Art der Ernennung des neuen Präsidenten über Besetzung und Kompetenzen von Medienrat, Verfassungsgericht, Generalstaatsanwaltschaft bis zur Regelung des Wahlgesetzes. Zum Zweiten aber wird die neue Verfassung nicht nur die Grundlagen, sondern auch die Richtung von Politik vorgeben und Werte durch Handlungsmaßgaben vordefinieren, die in einem Grundgesetz eigentlich nichts zu suchen haben. Anstatt einer neuen Verfassung, entsteht, so sieht es bisher aus, ein einseitig politisches Manifest konservativ-nationalistischer Prägung, das nicht einmal mehr die zukünftige Möglichkeit eines anders gearteten Gesellschaftskonzeptes im Rahmen der allgemeinen Grundrechte vorsieht.

Einige Beispiele:

Die Ungarn werden wieder zu Magyaren umgedeutet

- in die Präambel soll "ein Bezug zur Heiligen Krone", gemeint die Stephanskrone und ein Bekenntniss zum Christentum aufgenommen werden, zudem wird darin die Einheit der "Kultur"-Nation Ungarn, also einschließlich jener im Ausland lebenden, festgeschrieben. Selbst für einen sehr patriotischen Christen muss dieser Plan eigenartig klingen, schließen solche Glaubensbekenntnisse am Beginn der nationalen Verfassung einen nicht so kleinen Teil der Bevölkerung gleich einmal aus, wenn sie nicht bereit sind, sich dem Mainstream anzupassen. Das Bekenntniss zu Heiligen und zum Glauben gehört für Religiöse in die Kirche, in sein Herz, wenn man mag, auch in die Seele, aber ins Grundgesetz?

Säkularisierte Ungarn fühlen sich beim Lesen der eigenen Verfassung dann wohl seltsam fremd, Roma gar ausgestoßen, denn sind sie Ungarn? Die meisten Ungarn glauben das nicht, das ungarische Staatsvolk wird vom Ungarn wieder zum Magyaren gemacht, nicht zum ersten Male in der Geschichte. Liebe Deinen Nächsten gilt zwar noch, aber nur, wenn er Magyarisch denkt, fühlt, spricht? Die oben genannten Formulierungen, wie immer sie am Ende verschwurbelt werden, bedeuten einen Rückfall ins 19., frühe 20. Jahrhundert, eine Zeit eben, in der sich Ungarn als "groß" ansah und die nun wieder auferstehen soll.

Nationale Einheit als Ausschlussverfahren

- in die neue Verfassung soll das Recht der Auslandsungarn aufgenommen werden, so sie einen ungarischen Pass besitzen, den sie ja ab 2011 sehr leicht bekommen können, im "Mutterland" wählen zu dürfen. Neben der völkerrechtlich unstatthaften Ausdehnung des Geltungsbereiches ist hier ein grundlegender Paradigmenwechsel zu erkennen. Statt sich in allererster Linie um die eigenen Minderheiten als Bürger des Landes zu bemühen, was vor allem bezüglich der Hunderttausenden durch Generationen und Systeme verwahrlosten Roma eine nationale Großaufgabe bedeutete, wird das Augenmerk auf die nach dem Ersten Weltkrieg auf sicher tragische und geopolitisch schandhafte Weise verlorenen Gebiete gelenkt. Völlig unnötig, denn die Weiterarbeit am europäischen Projekt brächte - auf lange Sicht - ohnehin gleiche Chancen und Rechte in diesen Ländern und zwar für alle, nicht nur für Serben, Rumänen, Slowaken ODER Ungarn. Es ist daher auch kein Wunder, dass vor allem die Neonazis von Jobbik den Vorschlag von Gergely Gulyás aus der Verfassungskommission am lautesten begrüßten. Auch die christlich-fundamentalistische Anhängselpartei KDNP applaudierte, doch schon gemäßigtere Fidesz-Köpfe warnten vor überbordendem Eifer, schließlich könnte man eine solche Regelung auch im Wahlgesetz verankern.

Haftbarkeit vor dem Gesetz oder dem Vaterland?

- ähnlich wie in Deutschland, plant das Fidesz auch eine Schuldenbremse in die Verfassung aufzunehmen und nur Budgets zu verabschieden, die den EU-Richtlinien entsprechen. Sehr lobenswert, allerdings erweitert um einige bemerkenswerte Ausrutscher. So sollen - laut Skizze des Parlamentsausschusses - die Chefs des Staatlichen Rechnungshofes und der Nationalbank für "unrechtmäßige Handlungen" und "jedwede Verfehlung im Amt" haften. Nun, das tun sie sowieso, da sie, wie jeder im Lande, der Gerichtsbarkeit unterliegen. Die Formulierungen legen also den Verdacht nahe, dass diese beiden eigentlich als regierungsunabhängig gedachten Institutionen (in der Nationalbank lebt noch der letzte große Feind Orbáns, András Simor, wie in einer Eremitenhöhle), auch an die Leine genommen werden sollen.

Eine Verfassung mit TV-Programm

- Eingang in die neue Verfassung soll ebenfalls ein neue Mediencharta für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk finden oder zumindest die Verankerung ihrer Existenz. Darin wird nicht nur die Unabhängigkeit, Vielfalt etc. etc. der längst unter Regierungskontrolle befindlichen Medien frech weiter behauptet, sondern es werden sogar inhaltliche Richtlinien vorgeschrieben. Avisiert sind solche Progarmmschwerpunkte wie: Familie, Traditionen, Nation etc. festgesetzt. National beschränkte Medienfreiheit also.

Homophobie als Anbiederung an Vatikan und Stammtisch

- die Ehe soll nur zwischen Mann und Frau möglich sein. Mit diesem Satz, der gerade frisch aus der Kommission kolportiert wurde, liefern die Macher der neuen ungarischen Verfassung ein weiteres Beispiel des Ausschlussprinzips, das der Grundintention, dem Auftrag einer Verfassung zuwiderläuft. Bei Lichte betrachtet, handelt es sich um Homophobie im Verfassungsrang, weshalb man ehrlicherweise alle Kapitel über gleiche Rechte, Menschenwürde etc. weglassen könnte. Wer nicht "den Richtigen" liebt, darf nicht heiraten, hat nicht dieselben Rechte, gehört nicht "zu uns". Es ist ja eine ganz andere Frage, ob das gesellschaftliche Klima geeignet ist, alle Überbleibsel der sexuellen Verklemmtheit und mangelnder Aufklärung auf einmal zu entsorgen. Jedes Land braucht da seine Zeit und soll sie auch bekommen, ihre pathologisch gewordenen Ängste vor der Andersartigkeit bzw. Nicht-Artigkeit - hier geht ein besonderer Dank nach Rom - zu heilen. Kommt der Satz aber in die Verfassung, ist dem Land Aufklärung - im engeren und weiteren Sinne - praktisch von oberster Stelle verboten. Eine peinliche Anbiederung an Vatikan und Stammtisch gleichermassen.

Jämmerliche Performance der Opposition - Gegengewichte fehlen oder sind bei der Buchmesse

Soweit nur einige Beispiele. Die Mehrheitsverhältnisse sind klar, eine Debatte wird nur zum Schein geführt. Die sogenannten Sozialisten von der MSZP, die sich durch ihre Lügenpolitik, ihr fachliches und menschliches Versagen für längere Zeit als Gegengewicht disqualifiziert haben, bringen nur kleinere Einwände hervor, sie liefern jetzt, da sie nichts mehr zu verlieren hätten, immer noch die gleiche jämmerliche Performance wie vor den Wahlen. Nur dass sie jetzt nichts mehr anrichten können, im Guten wie im Schlechten. Andere Gegengewichte gibt es nicht, schon gar kein geschultes Bürgerbewußtsein, das gerade jetzt so Not täte. Die Intellektuellen sind schon länger im Ausland, meist auf Buchmessen unterwegs. Eine wirkliche Debatte ist auch gar nicht gewollt, denn die, so Fidesz, fand an der Wahlurne eigentlich ihren Schlusspunkt. Jetzt wird gearbeitet.

Ungarn wird also ab Frühjahr 2011 ein Land in nationalkonservativer Verfasstheit sein und erst viel später wieder feststellen, dass all die ideologischen Angestrengtheiten keinem Bürger wirklich weitergeholfen haben, nicht einmal den Konservativen, enthalten viele Passagen ja schon den Sprengstoff für die nächsten Kämpfe die an Ungarn zerren werden. Verfassungstext und Lebenswirklichkeit können weit auseinanderklaffen. Politik hat die Aufgabe, beides so friedlich wie möglich zusammenzuführen, nicht für unnötige Deklarationen der eigenen Macht zu missbrauchen. Das hatte - nicht nur - Ungarn schon allzu oft.

Marco Schicker

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