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(c) Pester Lloyd / 44 - 2010 POLITIK 03.11.2010

 

Pressediktat

Schafft Ungarn die Pressefreiheit ab?

Nach der Unterwerfung der öffentlich-rechtlichen Medien unter den direkten Einfluss des Regierungschefs folgt nun der Versuch der inhaltlichen Doktrinierung aller anderen Medien. Für Journalisten wird ein eigenes "Straf"-Gesetz geschaffen, das zumindest die Möglichkeit direkter Eingriffe in die Pressefreiheit enthält und schon deshalb Unrecht ist.

Im ungarischen Parlament wurde am Dienstag mit der Mehrheit der Regierungspartei der letzte Teil der neuen Mediengesetzgebung verabschiedet. Das Paket hat den Namen "Medienverfassung", soll auch in die neue Verfassung eingebunden werden und regelt Rechte und Pflichten aller Medien, darunter die "Rechte der Mediennutzer" und die "Veranwtortlichkeit der Medien", nicht nur der öffentlich-rechtlichen. Es betrifft offiziell auch "Nachrichtenportale" im Internet und andere Online-Publikationen, auch wenn das in der Praxis nicht umsetzbar sein wird. Die Regierung betont, dass das neue Gesetz die Pressefreiheit schützt, weil Journalisten das Recht eingeräumt wird ihre Quellen zu schützen, "es sei denn, die Quelle hat vertrauliche Informationen weitergeleitet und das Gesetz gebrochen." - Die Pressefreiheit war jedoch schon vorher durch die Verfassung garantiert und Quellen, die nur allgemein zugängliche Informationen verbreiten, braucht man nicht zu schützen.

Ausdehnung auch auf Internetmedien: weltfern?

Die von Fidesz angestrebten Änderungen im Bereich der Gegendarstellungen sind nach eingehenden Protesten und Einsprüchen von Rechtsgelehrten soweit abgeschwächt worden, dass sie sich kaum noch vom geltenden Recht unterscheiden, lediglich die Zeitspanne, in der eine Richtigstellung zu publizieren ist, wurde verkürzt. Gefallen ist aber ein Passus, wonach jeder eine Richtigstellung einfordern kann, der sich in seiner Würde verletzt sieht, nun bleibt es dabei, dass nur falsche Sachverhalte dieses Recht erwirken. Auch die von einigen Nationalkonservativen geforderte Regelung, wonach ein Interviewter eine gemachte Äußerung später zurückziehen kann, war nicht zu halten. Dies ist weiterhin nur möglich, wenn ihr Sinn verkehrt oder entstellt wurde. Wäre dem nicht so, hätten die Politiker ihre Interviews in Zukunft gleich selbst schreiben können.

Für "Nachrichtenportale und Internetpublikationen" ist in Zukunft eine Registrierung verpflichtend, nicht aber für Blogs. Dieser Passus ist besonders weltfern, da hinter jeder halbwegs seriösen Internetzeitung ohnehin ein registriertes Unternehmen steht, es längst eine Impressumspflicht gibt und die Grenzen zwischen Blogs und Online-Zeitung teils so fließend sind, das man den Eindruck hat, das Gesetz stammt von Leuten, die noch aus der Zeit der reitenden Boten stammen.

Die Regierung hat den Medien keine Aufträge zu erteilen

Der Auftrag der neuen "Medienverfassung" an die Journalisten lautet: "sachliche, zeitnahe und ausgewogene" Berichterstattung zu liefern, die nach "politischer Unparteilichkeit" strebt. Das klingt nicht einmal beim ersten Hören noch erstrebenswert, ist es nämlich nicht nur eine Anmaßung, sondern offene Zensur. Erstens: die Regierung hat den freien Medien keine Aufträge zu erteilen. Das Recht auf Parteinahme (nennt man in aufgeklärten Ländern auch Meinungsfreiheit) ist überhaupt nicht zu beeinspruchen. Meinung ist keine Kategorie, die einer Gesetzeskonformität zu unterliegen hat.

Damit entmündigte man im übrigen auch die Leser, die schließlich intelligent genug sind, selbst zu entscheiden was sie lesen wollen und wem sie glauben möchten. Inwieweit dieser schwammige Passus in der Realität überhaupt Auswirkungen haben kann, muss abzuwarten sein. Diese Zeitung hat jedenfalls nicht vor, nationalen Einzelgesetzen zu folgen, die gegen elementare Grundrechte gerichtet sind. Das haben nicht einmal die "Sozialisten" verlangt.

Eine passende Karikatur aus einer ungarischen Zeitschrift aus dem Jahre 1862. Die Handschellen werden durch Paragraphen ersetzt, das Ergebnis bleibt das gleiche. Der Romancier und Jorunalist Maurus Jókai veröffentlichte 1866 im Pester Lloyd einen längeren Aufsatz zum Thema “Presse und Zensur in Ungarn”, den wir als historischen Hintergrund mit erstaunlichen Parallellen unseren Lesern empfehlen möchten. ZUM BEITRAG

 

Wie definiert man zukünftig Hassrede?

Nur scheinbar anders liegt der Fall, wenn Meinung in Demagogie umschlägt und die Rechte der Beschriebenen betrifft. Das Führen von "Hassreden gegen Völker, Ethnien, sprachliche oder andere Minderheiten, Mehrheitsgruppen, Kirchen oder religöse Gruppen ist verboten." Klingt gut, ist aber letztlich völlig überflüssig und auch ein gefährlicher Abschnitt der neuen "Medienverfassung". Erstens sind Beileidigungen, Verleumdungen etc. ohnehin verboten und zwar vom Strafrecht, das für alle Bürger gilt, bzw. gelten sollte. Mit der Neufassung dieser Taten in einem Mediengesetz wird die Gleichheit vor dem Gesetz verletzt, der Medienarbeiter sozusagen einer Spezialaufsicht unterstellt.

Wie definiert die neue Medienwacht aber eine "Hassrede"? Meint Sie all das, was Blätter wie "Magyar Hírlap" oder "Magyar Demokrata", von den noch rechteren Blogs ganz zu schweigen, täglich bzw. wöchentlich an Hasstiraden, Rufmordkampagnen und Diffamierungen gegen "Menschen nichtungarischen Herzens" ablassen oder ist ein Hassredner gegen ethnische Minderheiten in Zukunft auch der Journalist, der die nationalistisch geprägte Außenpolitik des Landes zu kritisieren wagt?

Wie heikel diese Problematik ist, zeigte schon das noch von den Vorgängern initiierte "Holocaustleugnungsgesetz". Dieses wurde von der neuen Regierung auch um "Verbrechen kommunistischer und stalinistischer Regimes" erweitert. Per Komma und Einschub könnte es, ebenso wie der Hassredeparagraph auch um: Leugnung der Herrlichkeit Gottes, der Unfehlbarkeit des Regierungschefs oder der Schmackhaftigkeit des Szegediner Krautfleischs erweitert werden. (mehr dazu hier)

In weiteren Kapiteln wird der Schutz der Jugend vor gewalttätigen und pornographischen Inhalten geregelt und eine Kontrolle von Fernseh- und Filminhalten aus dem Ausland eingeführt, explizit um zu vermeiden, das einheimische Medienanbieter den Umweg über andere Länder wählen, um das neue ungarische Gesetz zu umgehen.

Fatale Sondergesetze werden zu Selbstzensur und Denunziation führen

Zusammengefasst lässt sich bemerken, dass die "Medienverfassung" ein Dokument des Willens der Regierung ist, den Bereich der Medien weit über ihre Befugnisse hinaus zu regeln. Rang, Art und Umfang der Medien- und Meinungsfreiheit sind auch in Ungarn im Verfassungsrang geregelt, die praktische Umsetzung durch die allgemeine Rechtsprechung. Das Gesetz ist überflüssig, unkonkret und sachfern. Es ist fraglich, wieviel Energie die neue Administration in die wörtliche Auslegung der einzelnen schwammigen Passagen legt und wie die Sanktionierung aussehen wird. Allein die Möglichkeiten der Einschränkungen der Pressefreiheit, die das neue Gesetz enthält, werden zu Selbstzensur, Denunziation und vorauseilendem Gehorsam führen, Gift für kritische Medien. Darin liegt wohl auch sein Sinn.

Diese fatale Sondergesetzgebung ist, in einer Reihe mit dem Umgang mit der Verfassung und ihren Institutionen betrachtet, ein weiteres Menetekel einer neuen Ära in Ungarn, die wieder eine autoritäre zu werden droht. Der Schritt vom Diktat zur Diktatur wäre nur ein kleiner, wenn der Widerstand nicht rechtzeitig und vernehmbar einsetzt.

Marco Schicker, Chefredakteur

Mehr zum Thema:

 

Öffentlich-rechtliche Medien in Ungarn unter Regierungskontrolle - 13.10.2010
http://www.pesterlloyd.net/2010_41/41medienrat/41medienrat.html

Zerlegung der Beute - 27.09.2010
Totalitäre Sendung: das neue Mediengesetz in Ungarn, Teil 1
http://www.pesterlloyd.net/2010_39/39mediengesetz/39mediengesetz.html

Absurde Paragraphen im neuen Mediengestz von Ungarn vor Streichung - 02.09.10
http://www.pesterlloyd.net/2010_35/35mediengesetze/35mediengesetze.html

Ungarisches Mediengesetz im Visier der OSZE - Aug. 2010
http://www.pesterlloyd.net/2010_31/31medienOSZE/31medienosze.html

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