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(c) Pester Lloyd / 45 - 2010
NACHRICHTEN 12.11.2010
Entmachtung des Verfassungsgerichts in Ungarn im Eilverfahren
Am Mittwoch verabschiedete das ungarische Parlament mit 261 zu 98 Stimmen eine
Verfassungsänderung, die zukünftig die Macht des Verfassungsgerichtes deutlich beschneidet. Im Eilverfahren hat die Regierungspartei Fidesz damit ihre letztwöchige
Ankündigung umgesetzt, zu der es kam, weil es das Höchstgericht wagte, ein Gesetz zur Besteuerung von Abfindungen als verfassungswidrig zurückzuweisen. Wie später bekannt wurde, lancierte die über eine Zweidrittelmehrheit verfügende Regierungspartei
das Gesetz bewusst, um einen Anlass zu haben, dem Gericht entsprechende Fesseln anzulegen.
Zukünftig kann das Verfassungsgericht nur noch dann Gesetze, die Wirkungen auf das
Budget haben, annulieren, wenn Verstöße gegen "das Recht auf Leben, die Würde, den Datenschutz" oder gegen bürgerliche Freiheiten oder die Staatsbürgerschaft betreffend,
vorkommen. Sollten andere Fehler auftauchen, die im Widerspruch zur Verfassung stehen, kann das Gericht diese Gesetze zwar als verfassungswidrig erklären, was aber
für die Legislative keine Konsequenzen nach sich zieht.
Der ehemalige Präsident des Landes und von 1989 bis 1998 Präsident des
Verfassungsgerichtes, László Sólyom, sprach von einem "Schritt in eine Richtung, wo das Verfassungsgericht aufhört ein Verfassungsgericht zu sein". Es wird schwer sein, diesen
Niedergang umzukehren oder aufzuhalten, meinte Sólyom, übrigens selbst ein konservativer Politiker. Er setzt seine Hoffnungen nun auf die neu zu schaffende Verfassung, angesichts welcher eine Herabwürdigung der bestehenden unnötig sei, so
Sólyom sinngemäß, der an dieser Version maßgeblich mitgewirkt hatte. In den neuen Entwurf, auch das wurde heute bekannt, wird - neben vielen Neuerungen und Änderungen - auch die Bestimmung der Nationalbank neu geregelt, womit die letzte
Bastion oppositionellen bzw. unabhängigen Geistes vor dem Fallen steht.
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