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(c) Pester Lloyd / 46 - 2010
POLITIK 17.11.2010
Wahlkommission verhindert Volksbegehren in Ungarn zu Verfassung und Rente
Die Nationale Wahlkommission OVB hat Anfang der Woche zwei von der sozialistischen
Partei eingebrachte Anträge auf Abhaltung von Volksbegehren aus formalen Gründen abgelehnt. Dabei handelt sich um ein Begehren gegen die "Enteignung" der privaten
Rentenversicherung sowie eine Initiative, die über die für das Frühjahr 2011 angekündigte neue Verfassung ein eigenes Referendum fordert.
Die Kommission stellte bei beiden Anträgen fest, dass die "Fragestellungen nicht
eindeutig" abgefasst seien, was einen Ablehnungsgrund darstellt. Grundsätzlich ist zur Abhaltung eines rechtsverbindlichen Referenderums die Einreichung von 200.000
Unterstützerunterschriften notwendig. Bei der Volksabstimmungs selbst muss dann die absolute Mehrheit der abgegbenen Stimmen erreicht werden sowie eine Wahlbeteiligung von mindestens 25%.
Die Entscheidung des OVB kann gerichtlich angefochten werden. Die Sozialisten sehen
politische Motive hinter der Abweisung und kündigten auch sogleich den Gang vor das Verfassungsgericht an, notfalls werde man auch den EU-Gerichtshof in Straßburg
anrufen, teilte einer der Initiatoren mit.
Übrigens sollen in der neuen Verfassung auch die Möglichkeiten von verbindlichen
Referenden deutlich beschnitten werden. Das Fidesz plant alle “budgetrelevanten” Themen von der Beeinspruchung durch das Volk auszunehmen. Das gleiche Recht entzog
man bereits jetzt dem Verfassungsgericht und meint dazu: “was das Verfassungsericht nicht entscheiden darf, soll auch das Volk nicht entscheiden...”
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