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(c) Pester Lloyd / 48 - 2010
POLITIK 28.11.2010
Regierungsnaher Generalstaatsanwalt in Ungarn ernannt
Ein weiterer Gegenstand grundsätzlicher
Debatten in Ungarn ist die Nominierung des neuen Generalstaatsanwaltes. Präsident Schmitt schlug am Freitag dem Parlament Péter Polt für den Posten vor. Polt hatte
diese Position bereits von 2000 bis 2006 inne. 2006 verblieb er in der Behörde als Abteilungsleiter. Orbán setzte den qualifizierten, aber auch parteitreuen
Mitstreiter damals an die Stelle des obersten Ermittlers, wie die Sozialisten meinten, um zu verhindern, dass die Staatsanwaltschaft nach einer Abwahl der erste Fidesz-Regierung
diverse Skandale aufdecken könnte. Ebendies sagte dann das Fidesz auch über Polts Nachfolger.
Was bei der jetzigen Nominierung (die erforderlichen 2/3 im Parlament sind nur eine
Formsache) eine schiefe Optik verbreitet, ist, dass der Turnus des Generalstaatsanwaltes nun auf neun, statt vorher sechs Jahre verlängert wurde, so dass
Polt noch im Amt wäre, wenn die Nationalkonservativen möglicherweise erst in acht Jahren eine politische Schlappe erleiden könnten. Für Dauerstreit sorgt auch der
Umstand der "totalen" Unabhängigkeit der ungarischen Staatsanwaltschaft, die nicht, wie in vielen anderen europäischen Staaten, dem Justizministerium angegliedert bzw.
rechenschaftspflichtig ist. Begründet wird das offiziell und nachvollziehbar mit einer von der Politik unbestechlichen Arbeitsweise, führte aber in den vergangenen Jahren oft
dazu, dass die höchste Ermittlungsbehörde unkontrollierbar wie ein Staat im Staate agieren konnte und parlamentarische Befragungen oft ins Nichts laufen ließ.
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