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(c) Pester Lloyd / 50 - 2010  POLITIK 16.12.2010

 

Rentensplitter

Ergänzungen rund um die "Rentenreform" in Ungarn

Anfang der Woche wurde das neue Rentengesetzespaket im Parlament verabschiedet. Die Mehrheit von 250 Stimmen bei 58 Gegenstimmen und 43 Enthaltungen war wie immer eindeutig. Die Grundfestlegungen betreffen den "Transfer" der ehedem obligatorischen privaten Säule der Versicherung zurück ins staatliche System - durch Zwangseinbehalt der Beiträge und ein nötigendes Wechsel-Angebot an die Beitragszahler.

Wir berichteten hier ausführlich darüber, daher hier nur einige Ergänzungen:

Auch der Verlust des staatlichen Rentenanspruches (und damit rund 70% der Rente) beim Verbleib im teilprivaten System, wurde zum Gesetz erhoben, das daher gute Aussichten hat vor dem Verfassungsgericht durchzufallen. Immerhin zahlen ja auch die Nichtrückkehrer weiter die Beiträge für das staatliche System. Es handelt sich also um eine rein diskriminierende Strafmaßnahme. Allerdings wurde dem Verfassungsgericht die Beeinspruchungskompetenz für solche Fälle bereits genommen, daher die Lässigkeit im Gesetzestext. Letzte Hoffnung für die Beitragszahler, die nicht wechseln wollen sowie auch die privaten Rentenversicherer sind daher europäische Gerichte. Entsprechende Klagen werden vorbereitet. Die Regierung spielt hier auf Zeit, immerhin könnte es bis zu einer endgültigen Verurteilung und der "Implementierung in nationales Recht" gut ein Jahrzehnt dauern.

Die als Lockmittel in Aussicht gestellte Steuerfreiheit der Gewinne bei der Kündigung der privaten Rentenversicherung durch Wechselwillige musste im letzten Moment "aus juristischen Gründen" wieder zurückgenommen werden. Zusätzlich zu den vielen Restriktionen gegen weiterhin Privatversicherte, räumte sich die Regierung nun auch noch ein direktes Einmischungsrecht in die Portfolios der privaten Rentenversicherungsträger ein.

Ungarn kehrt damit zum einsäuligen staatlichen System zurück. Jeder Beitragszahler bekommt ein individuelles Konto, aufgrund der Einzahlungen darin wird später seine Rente berechnet. Die einbehaltenen Gelder der privaten Versicherungen sowie die Beiträge der Rückkehrer werden ganz offen für "das Stopfen von Budgetlöchern" verwendet. Um die berechtigte Unsicherheit von Rentnern wie Beitragszahlern über den Verbleib ihres Geldes auszuräumen, schrieb Premier Orbán in dieser Woche einen "persönlichen Brief" an die Betroffenen und meldete sich zudem über eine Videobotschaft auf seiner Facebook-Seite. Inhalt: Ungarn ist auch aufgrund des alten Rentensystems lebensbedrohlich überschuldet, es geht nicht anders, die Zukunft unserer Kinder etc..., Betrug und Casino der Privaten, die Renten sind aber sowas von sicher...

Ironischerweise erreichten die privaten Rentenfonds im mutmaßlich letzten Jahr ihres Bestehens ein Rekordergebnis, wiewohl sie von der Regierung ständig als Verlustmacher geschimpft wurden. Nach Zahlen der staatlichen Finanzaufsicht PSZÁF erreichen die Fonds in diesem Jahr Renditen von rund 860 Mio EUR. Insgesamt 2.500 Milliarden Forint (über 9 Milliarden EUR) Beiträge haben sich seit Einführung 1998 angesammelt, den Großteil davon wird sich nun der Staat wieder einverleiben.

Dass das Rentensystem in Ungarn reformiert werden musste, war allen klar, immerhin hat Ungarn den größten Anteil an Rentnern von allen EU-Staaten, darunter z.B. auch doppelt so viele Invalidenrentner wie anderswo. Zudem drückt Ungarn die drittniedrigste Beschäftigungsrate in der EU, was zu einem nicht zu bremsenden Defizit in der staatlichen Rentenkasse führen musste. Die jetzigen Maßnahmen sieht die Regierung daher als Befreiungsschlag, die Kritiker stellen jedoch die einfache Frage: was macht die Regierung, wenn die Einmaleffekte des Transfers bzw. der Zwangsverstaatlichung verpufft sind? Die Antwort des Fidesz kapriziert sich auf die Schaffung von einer Million neuer Arbeitsplätze binnen zehn Jahren, setzt also auf ein Wahlkampfversprechen als Rentengarantie...
 

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