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(c) Pester Lloyd / 04 - 2011  WIRTSCHAFT 24.01.2011

 

Umweltamt genehmigt MAL-Betrieb bis 2018

Das ungarische Umweltamt hat dem Werk der MAL Zrt., aus dessen Becken sich im Oktober 2010 eine tödliche Giftschlamwelle ergoss, eine grundsätzliche Betriebserlaubnis bis vorerst 2018 erteilt. Einschränkend wurde jedoch hinzugefügt, dass die bisherige Praxis der Rotschlammlagerung in Becken nicht mehr möglich ist, die Betreiber müssten sich um ein Trockungsverfahren kümmern, so dass die giftigen alkalischen Abfälle in festem Aggregatzustand und somit sicherer gelagert werden können. Außerdem verhängte das Umweltamt vorerst eine halbjährige Probezeit bis die Genehmigung endgültig in Kraft tritt. Kurz nach der Katastrophe, die zehn Todesopfer und etliche Verletzte kostete, wurde das Werk per Gesetzesänderung unter Staatsaufsicht gestellt, auch, um Zugriff auf die Vermögenswerte für die Begleichung möglicher aber noch völlig ungeklärter Schadensersatzansprüche zu bekommen.

Themenseite Giftschlammkatastrophe

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