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(c) Pester Lloyd / 04 - 2011 WIRTSCHAFT 24.01.2011
Umweltamt genehmigt MAL-Betrieb bis 2018
Das ungarische Umweltamt hat dem Werk der MAL Zrt., aus dessen Becken sich im Oktober 2010 eine
tödliche Giftschlamwelle ergoss, eine grundsätzliche Betriebserlaubnis bis vorerst 2018 erteilt. Einschränkend wurde jedoch hinzugefügt, dass die
bisherige Praxis der Rotschlammlagerung in Becken nicht mehr möglich ist, die Betreiber müssten sich um ein Trockungsverfahren kümmern, so dass die giftigen
alkalischen Abfälle in festem Aggregatzustand und somit sicherer gelagert werden können. Außerdem verhängte das Umweltamt vorerst eine halbjährige Probezeit bis die
Genehmigung endgültig in Kraft tritt. Kurz nach der Katastrophe, die zehn Todesopfer und etliche Verletzte kostete, wurde das Werk per Gesetzesänderung unter Staatsaufsicht
gestellt, auch, um Zugriff auf die Vermögenswerte für die Begleichung möglicher aber noch völlig ungeklärter Schadensersatzansprüche zu bekommen.
Themenseite Giftschlammkatastrophe
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