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(c) Pester Lloyd / 06 - 2011 SLOWAKEI
09.02.2011
Änderungen an slowakischem Sprachengesetz
Die Slowakei hat die Ankündigungen zur Lockerungen im "Gestez zum Schutz der
slowakischen Staatssprache" umgesetzt, was vor allem von der ungarischen Seite als Sieg gefeiert wird. Damit soll die Verwendung der ungarischen Sprache in den Bereichen
Bildung, Gesundheit und Kultur vereinfacht möglich werden. Sanktionsmöglichkeiten bestehen nur noch im unmittelbaren öffentlichen Dienst und bei offiziellen Anlässen.
Die ungarische Leiterin der binationalen Kommission, die sich mit diesen Streitfragen
befasst, Zsuzsanna Répás, merkte jedoch an, dass trotz dessen Vorbehalte auf ungarischer Seite bestehen bleiben, da das Gesetz „nach wie vor Paragraphen enthält, welche mit den
Vorgaben des Venedig-Ausschusses und des OSCE-Beauftragten für nationale Minderheiten divergieren“. So duldet das Gesetz nach wie vor die Erhebung von Sanktionsgebühren bei
der Nutzung der ungarischen Sprache durch Staatsbeamte in der Slowakei. In Ungarn hofft man deshalb, dass weitere Änderungen folgen und der „Atmosphäre der Angst“ für
ethnische Minderheiten bezüglich ihres Sprachgebrauchs damit ein Ende gesetzt wird.
Laut dem slowakischen Komitee-Vorsitzenden Miroslav Mojzita wurde auf der Sitzung auch
die Möglichkeit eines speziellen Abkommens zwischen Ungarn und der Slowakei zum Erhalt einer doppelten Staatsbürgerschaft diskutiert. Das Treffen des gemischten Komitees war
das erste, welches nach dem Regierungswechsel in beiden Ländern abgehalten wurde, beide Parteien sprachen anschließend von einer offenen und konstruktiven Atmosphäre.
Das Gesetz zur Nutzung von Minderheitensprachen in der Slowakei wurde unter der früheren Fico-Regierung eingeführt, es gilt als eine Antwort auf die aus slowakischer Sicht
revanchistische Staatsbürgerschaftspolitik der Ungarn. L.S.
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