(c) Pester Lloyd / 14 - 2011
NACHRICHTEN 05.04.2011
KOMMENTARE
“Volk” unter Waffen?
Andeutungen über Lockerung des Waffenrechts in Ungarn
Am Freitag tätigte Fidesz-Franktionschef János Lázár Äußerungen hinsichtlich des Waffenrechts in Ungarn.
Gegenüber Journalisten sprach er davon, dass man "Möglichkeiten für normale Bürger schaffen sollte, sich zu verteidigen".
Das derzeitige Recht "schützt eher diejenigen, die
Verbrechen begehen als deren Opfer", das sollte bei der Neufassung des Waffenrechts eine Rolle spielen. Natürlich würde eine Lockerung der Waffengesetze auch Gefahren
bergen, doch die individuelle Sicherheit müsse auch berücksichtigt werden, so Lázár sinngemäß. Konkrete Pläne gibt es aber noch nicht, die Äußerungen Lázárs können
daher als einer der typischen Versuchsballons hinsichtlich der öffentlichen Reaktion darauf gewertet werden. Diese kommt angesichts der Ereignisse in Gyöngyöspata eigentlich wie gerufen, hatte dort der Staat sein Gewaltmonopol ja
bereits temporär aufgegeben. Jobbik und deren “Garden” hatten immer wieder angekündigt, “selbst für den Schutz der Ungarn” sorgen zu wollen, wenn der Staat dies nicht könne.
Waffenschein schon heute gegen Bakschisch möglich
Fraktionschef Lázár erwähnte dabei, dass Ungarn "mit
die strengsten" Waffengesetze in der EU habe. Derzeit können sich Personen für die Jagd, für den Schießsport, für berufliche Zwecke (Sicherheitsdienste) oder wenn sie einer besonderen
Gefährdung unterliegen, einen Waffenschein zulegen. Die Kurse und die Prüfung dafür, kann man aber - davon konnte sich einer unserer Redakteure in einem
Selbstversuch schon überzeugen - durch die Zahlung eines Bakschisch´ problemlos unterlaufen, er bestand durch diese Gebühr sowohl die
theoretische Prüfung (ein Prüfer tippte immer mit dem Finger auf die richtige Antwort) und musste auch nicht ein einzigen Probeschuss abgeben, obwohl er für die Patronen
reichlich bezahlt hatte. Mit diesem Schein, sowie einem leicht zu bekommenden psychologischen Unbedenklichkeitsattest geht man dann zur Polizei und erläutert, warum
man eine Waffe braucht. Sprechen der Eindruck und das Führungszeugnis nicht dagegen, erhält man eine Berechtigungskarte, kauft sich die Waffe und beantragt damit eine Waffenbesitzkarte.
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