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(c) Pester Lloyd / 23 - 2011  NACHRICHTEN 07.06.2011

 

Regierung in Ungarn formt sich ihr Verfassungsgericht

Am Montag wurde im Parlament mit der Regierungsmehrheit ein Gesetz verabschiedet, dass die Zahl der Verfassungsrichter ab September von 11 auf 15 erhöht. Der Präsident des Verfassungserichtes wird zukünftig mit einer Zweidrittelmehrheit vom Parlament gewählt, bisher wählten die Richter ihren Chef selbst aus den eigenen Reihen. Die Amtsperiode wird von neun (Präsident drei) auf 12 Jahre für alle verlängert.

Diese Regelungen stehen zwar schon sämtlich in der neuen Verfassung, die tritt aber erst am 1. Januar 2012 in Kraft. Mit dem Vorziehen der Regelung will man die Richter schneller in die Lage versetzen, unter den neuen Bedingungen zu arbeiten, heißt es offiziell. Die Kritiker verweisen darauf, dass die Regierung mit dem Schritt lediglich dafür Sorge tragen will, noch vor Inkraftreten der neuen Verfassung genug Einfluss durch die "Wahl" neuer Mitglieder und des Präsidenten auf dieses höchste Wächtergremium der Republik zu erlangen, um Verwerfungen der neuen Verfassungen gleich zu unterbinden.

Mit der neuen Verfassung hat das Verfassungsericht bei allen Fragen, die das Budget, die Steuern, den Zoll und die Renten betreffen nur dann noch ein Einspruchs- und Anullierungsrecht, wenn diese Grundrechte wie Menschenwürde oder das Recht auf Leben berühren. Im Vormonat machte das Gericht davon erstmals Gebrauch, wurde durch den Gesetzgeber aber wiederum umgangen. Erst wenn die Staatsschuldenquote unter 50% zum BIP gesunken ist (derzeit 80%), darf das Verfassungsgericht wieder an dieser Demokratie teilnehmen. Die Kompetenzen des Verfassungsgerichtes wurden bereits im vorigen Oktober beschnitten, unmittelbar nach einem der Regierung nicht genehmen Richterspruch.
 

 

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