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(c) Pester Lloyd / 25 - 2011  POLITIK 21.06.2011

 

Erstes "Kardinalsgesetz" in Ungarn zum Rechnungshof verabschiedet

Am Montag ging das erste von 32 "Kardinalsgesetzen" durch das Hohe Haus, jene Gesetze, die laut Verfassung in Zukunft einer Zweidrittelmehrheit bedürfen. Beschlossen wurden die neuen Kompetenzen des Staatlichen Rechnungshofes, der als “oberstes parlamentarisches Organ der Aufsicht über die Ökonomie und die Finanzen des Landes” definiert wird. Der Rechnungshof wird als "unabhängige Institution" bezeichnet, seine Besetzung erfolgt durch die Parlamentsmehrheit. Seine Aufgabe ist es, zu prüfen, ob die Gelder des Staatshaushaltes "verantwortlich" und im "Interesse der Nation" verwendet werden, sowohl bei staatlichen Behörden wie auch in Unternehmen mit Staatsbeteiligung. Das Budget der Kontrollbehörde, so legt es das neue Gesetz fest, darf nie kleiner sein als im Jahr zuvor.

Das Fidesz hatte einst per Dekret den damals unabhängigen Haushaltrat entmachtet und ihm das Geld entzogen, schließlich aufgelöst, weil es dessen Chef wagte, kritische Nachfragen zur Wirtschaftspolitik der Regierung zu stellen. Nun soll sowohl verhindert werden, dass die Regierung den Rechnungshof entmachten kann, als auch, dass er jemals wieder kritische Fagen stellt. Der heutige Haushaltsrat, ein "Rat der Weisen" ohne nennenswertes eigenes Budget, noch Personal, besteht aus Fidesz-Leuten, daher hat man ihm bedenkenlos auch ein Vetorecht über Budgetgesetze eingeräumt.

Rat und Verrat
Der ungarische Haushaltsrat wird aufgelöst - wegen Majestätsbeleidigung
http://www.pesterlloyd.net/2010_48/48HaushaltsratEnde/48haushaltsratende.html

 

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