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(c) Pester Lloyd / 28 - 2011  NACHRICHTEN 11.07.2011

 

Opposition in Ungarn protestiert gegen neues Wahlgesetz

Alle drei im Parlament vertretenen Oppositionsparteien, also die sozialistische MSZP, die grün-liberale LMP sowie die neofaschistische Jobbik wiesen die Vorschläge der Regierung für ein neues Wahlgesetz zurück. Dieses soll aus einem einzigen Wahlgang bestehen (bisher zwei Wahlgänge in jenen Kreisen, in denen kein Kandidat im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erreichte), außerdem müssten die potentiellen Kandidaten der Parteien, sowohl für die Personen- wie die Parteilisten in der halben Zeit (21 Tage) doppelt so viel Unterstützerunterschriften sammeln wie bisher, was vor allem die kleineren Parteien mit nicht so gut organsierten Apparaten diskriminiert. Auf grundsätzliche Zustimmung auch bei der Opposition trifft die annähernde Halbierung der Parlamentsmandate, die Reservierung einer handvoll davon für Minderheitenvertreter gilt jedoch als Alibi-Aktion. Geschichte soll auch die nationale Ausgleichsliste sein, die, neben den Personen- und Parteienlisten, nach einem komplizierten System "Reststimmen" verteilte.

Die Opposition spricht davon, dass durch das System nicht der Wille der Wähler ausgedrückt werde, weiterhin im Raum steht, ob nun doch auch im Ausland lebende Ungarn, die nie einen Wohnsitz im Lande gehabt haben, ein Wahlrecht bekommen sollten. Dazu hier ein ausführlicher Beitrag. Von dem Mehrfachstimmrecht für Eltern ist indes längst keine Rede mehr. Vor allem LMP und Jobbik kritisieren, dass das neue Wahlgesetz die Teilung des Landes in zwei verfeindete politische Blöcke festschreiben würde, der demokratische Wettbewerb würde so immer weiter eingeschränkt. Nimmt man das Wahlergebnis von 2010, hätte Fidesz mit mit dem neuen Wahlgesetz mit seinen 53% der abgegebenen Stimmen nicht nur eine Zweidrittel- sondern sogar eine Dreiviertelmehrheit der Mandate erlangt. Dieses "the winner takes it all"-Modell untergrabe die Demokratie. Problematisch zudem: das neue Wahlgesetz ist als eines der neuen "Kardinalsgesetze" der Verfassung nur noch mit einer 2/3-Mehrheit veränderbar.

 

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