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(c) Pester Lloyd / 40 - 2011  WIRTSCHAFT 05.10.2011

 

Gericht in Ungarn verlangt Öffnung von Regierungsverträgen

Das Landgericht Budapest fällte am Montag einen Beschluss, der die Regierung zur Veröffentlichung einer Reihe von bilateralen Verträgen mit China verpflichten soll. Die Klage wurde von der Oppositionspartei LMP eingereicht. Im Juni, anlässlich des Besuches von Chinas Premier Wen Jiabao, hatte die Orbán-Regierung ein Dutzend Verträge abgeschlossen, die meisten davon aber aus "strategischen Gründen und nationalem Interesse" geheim gehalten, was die parlamentarische Opposition auf die Barrikaden brachte. Es könne doch nichts sein, dass die Regierung eines demokratischen Landes Geheimverträge mit einer Autokratie abschließt, das Volk habe ein Recht, zu erfahren, was die Regierenden mit anderen Ländern vereinbaren. Man geht davon aus, dass in einigen dieser Vereinbarungen Deals wie der Aufkauf von Staatsanleihen, also die Schuldenübernahme durch China im Tausch für bevorzugte Investitionsbedingungen vereinbart sein könnte, was u.a. auch EU-Recht verletzten könnte und daher nicht an die Öffentlichkeit soll. Ob die Regierung weitere Instanzen anruft, um eine Publikation zu verhindern, ist bisher noch nicht bekannt.

 

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