(c) Pester Lloyd / 40 - 2011
NACHRICHTEN 05.10.2011
Ungarisches Verfassungsgericht für Steuerfragen nicht (mehr) zuständig
Die von der Orbán-Regierung vorgenommene "Kastration" des Verfassungsgerichtes führte das erste Mal zur Ablehnung von Verfassungsbeschwerden wegen "Nichtzuständigkeit". Am
Dienstag erklärten die Verfassungswächter, dass sie verschiedene Anträge, die gegen die Krisen-Sondersteuern in mehreren Branchen eingebracht worden waren, abweisen
mussten, da dem Gericht die Kompetenz über "Fragen, die das Budget betreffen", gesetzlich aberkannt worden war. Diese in der neuen Verfassung verankerte Klausel gilt,
bis Ungarn eine Staatsschuldenquote von 50% aufweist. Die Verfassung tritt zwar erst 2012 in Kraft, die Fidesz-Mehrheit im Parlament hatte den Passus aber durch ein
Sondergesetz bereits Ende 2010 in Kraft gebracht. Das Verfassungsericht hatte die es einschränkende Regelung in anderen Fällen umgangen, weil es durch fiskalische
Maßnahmen eine Verletzung von Grundrechten festellte, wofür es durchaus weiter zuständig ist. Bei Sondersteuern für Unternehmen konnte sie diese Verletzung jedoch nicht erkennen.
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