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(c) Pester Lloyd / 50 - 2011  NACHRICHTEN 13.12.2011

 

72 Gruppen in Ungarn beantragen Kirchenstatus neu

Bisher haben sich 72 religiöse Gruppen nach dem neuen Kirchengesetz in Ungarn zur Registrierung angemeldet, erklärte ein regierungsnahes Mitglied des zuständigen Parlamentskomitees. Das neue "Kardinalsgesetz", das also in der Verfassung verankert ist, bestimmte 14 Kirchen und Religionsgemeinschaften als historisch zu Ungarn gehörig, alle anderen müssen ihren Status als Religionsgemeinschaft und die damit verbundenen (steuerlichen) und sonstigen Privilegien neu beantragen, eine 2/3 Mehrheit der Parlamentes muss diese dann anerkennen, wofür drei unterschiedliche Einstufungen (Kirche, Religionsgemeinschaft, Organisation mit religiösem Ansinnen) vorhanden sind. Nach einer ersten Durchsicht erfüllen bisher nur 10-12 der eingegangenen Anträge "alle Anforderungen" sagte das KDNP-Mitglied, dessen Partei für einen gewissen christlichen Fanatismus nicht unbekannt ist. Vor allem die Maßgabe, dass man wenigstens 20 Jahre "vertrauensvolle Tätigkeit" nachweisen muss, fehlt vielen.

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