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(c) Pester Lloyd / 02 - 2012      GESELLSCHAFT 12.01.2012

 

Staatspräsident von Ungarn muss Begnadigungsvorgänge offenlegen

Dass die Orbán-Regierung noch einiges an Arbeit vor sich hat, bis die Gerichte wirklich auf Linie gebracht sind, zeigt eine Gerichtsentscheidung vom Mittwoch. Im Rechtsstreit mit dem Online-Newsportal Origo.hu, dem das Büro des Präsidenten bereits zweimal die Herausgabe der Daten über die Begnadigungen in seiner Amtszeit verweigert hatte, entschied das Budapester Gericht, dass Präsident Schmitt verpflichtet ist, dem Portal Origo innerhalb von 15 Tagen Einblick in die Daten zu den Amnestien in seiner Amtszeit zu geben. Im ersten Halbjahr 2011 wurden 5 von 377 Antragsstellers begnadigt, über die Gründe für die Begnadigungen beziehungsweise Nicht-Begnadigungen muss der Präsident nun durch Akteneinsicht Auskunft geben, wenn er sich nicht noch entscheidet, vor Gericht Widerspruch einzulegen.

 

Bereits zuvor musste erst ein Gericht angerufen werden, um Einblick in zehn bilaterale Verträge mit China zu ermöglichen, bei denen es zum Teil um wichtige Abmachungen wie den Kauf von Staatsanleihen ging, bei dem die Bedingungen hinter verschlossenen Türen ausgehandelt wurden. Gerade diese Regierung brüstet sich, mehr "Transparenz" walten zu lassen als die Vorgänger.

 

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