(c) Pester Lloyd / 07 - 2012
NACHRICHTEN 14.02.2012
Französischem Energieunternehmen in Ungarn droht teure Rückzahlung
Am Montag verlor das ungarische
Energieunternehmen Budapesti Erömü ein Berufungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg und muss mit Rückzahlungen von mehreren Millionen Euro
an den ungarischen Staat bzw. den staatlichen Stromriesen MVM rechnen. Das Tochterunternehmen des französischen Energieversorgers Électricité de France (EDF) soll mit dem staatseigenen
Unternehmen Magyar Villámos Müvék (MVM) rechtswidrige Strombezugsverträge abgeschlossen haben, die staatlichen Beihilfen gleichkämen und den Bestimmungen des Gemeinsamen Europäischen Marktes
entgegenliefen.
Mitte der 1990er Jahre versuchte der ungarische Staat Anreize für ausländische Investoren
zu schaffen. Dadurch wurden sogenannte Strombezugsverträge abgeschlossen, durch die sich das staatseigene Unternehmen MVM verpflichtete, eine bestimmte Menge Strom zu
einem Festpreis abzunehmen, um den ungarischen Endverbrauchermarkt damit zu versorgen. Das Geschäftsrisiko der Investoren wurde so erheblich minimiert und brachte
die Stromerzeuger in eine günstigere Position bringt als seine Marktkonkurrenten. In diesem Zusammenhang wird auch das System der "Gewinngarantien" zu hinterfragen sein.
Die Höhe der zurückzuzahlenden Beihilfen soll durch ein Verfahren errechnet werden, das
versucht die Marktbedingungen, ab dem Beitritt Ungarns zur EU 2004 bis zum Auslaufen der Verträge zu simulieren. Dadurch soll die Differenz zwischen realen Marktpreisen und
den Festpreisen in den Strombezugsverträgen ermitteln werden.
AL
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