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(c) Pester Lloyd / 09 - 2012     NACHRICHTEN   29.02.2012

 

66 Glaubensgruppen nicht als Kirchen anerkannt

Wie kürzlich berichtet, hat das zuständige Parlamentskomitee, neben den 14 "historischen" Kirchen, 18 weiteren den Status einer Kirche nach dem neuen Kirchengesetz eingeräumt, was jetzt vom Parlament bestätigt wurde.

Das neue Kirchengesetz kennt 3 Stufen der Anerkennung, nur die oberste ist mit der vorherigen einer "anerkannten Religionsgemeinschaft" gleichzusetzen und bedeutet entsprechende steuerliche Privilegien, wobei die zwei führenden christlichen Glaubensrichtungen (Katholizismus und Kalvinismus) nochmals gesondert priviligiert werden, indem sie u.a. vermehrt eigentlich staatliche Grundaufgaben erledigen wie das Betreiben von Schulen oder die Versorgung sozial Schwacher und auch politisch hofiert werden.

Nun wurde auch bekannt, dass 66 Antragstellern der "Kirchenstatus" verweigert wurde, wegen zu geringer Mitgliederzahl, zu kurzer Aktivität oder "zu unklarem religiösen Profil", Kriterien, die Ungarn bereits den Vorwurf einbrachten, die Religionsfreiheit einzuengen, zumal die Ablehnung nicht weiter begründet wird. Gleiches Recht für alle gilt jedenfalls nicht, auch wenn nach dem Gebot der Trennung von Kirche und Staat Religionsgemeinschaften ohnehin allein über das Vereinsgesetz organisiert gehörten.

Unter den jetzt anerkannten Gruppen sind etliche christliche Sekten von den Adventisten bis zu den Zeugen Jehovas, aber auch zwei Glaubensgruppen des Islam und mehrere Buddhisten. Unter den abgelehnten Gruppen findet sich auch eine “evangelikale” Gruppe, deren Chef ein Aktivist der politischen Opposition ist, weshalb die Ablehnung sogleich mit politischen Motiven erklärt wurde.

red.

 

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