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(c) Pester Lloyd / 09 - 2012     NACHRICHTEN   02.03.2012

 

Neues Gesetz zur Nachbesserung der Flat tax in Ungarn

Wie der Staatssekretär für Arbeitsmarktfragen, Sándor Czomba, am Mittwoch bekannt gab, habe sich die Regierung nun endgültig über die Modalitäten für einen Lohnausgleich von Geringverdienern privater Unternehmen geeinigt. Dafür sollen, wie bereits länger geplant, 21 Mrd. HUF, umgerechnet rund 72,4 Mio. EUR, Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, die an diejenigen Unternehmen weitergegeben werden, deren Angestellte mit Einkommen unter 215.000 HUF (741 EUR) im Zuge der Flat tax Einbußen erleiden.

Um die Beihilfen zu empfangen, müssen die Unternehmen jedoch bestimmte Bedingungen erfüllen, ganz oben steht eine zumindest um 5% selbst gestämmte Lohnerhöhung für die Mitarbeiter. Weiterhin sollen die Beschäftigungszahlen im Vergleich zum Vorjahr konstant gehalten oder sogar gesteigert werden und der Anteil an Teilzeitangestellten darf nicht ein Fünftel der Vollzeitangestellten übersteigen. Das Gesetzt solle noch im März verabschiedet werden, sodass bereits eine Kompensation der Gehälter für Juni möglich ist. Allein im öffentlichen Dienst muss der Staat 45% seiner Angestellten Zuschüsse zahlen, damit diese zumindest nicht nominal weniger verdienen als unter der vorherigen Regierung.

Mehr zur chaotischen Flat tax hier.

AL

 

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