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(c) Pester Lloyd / 11 - 2012     NACHRICHTEN   15.03.2012

 

Klubradio in Ungarn erlangt weiteren Sieg vor Gericht

Die Medienbehörde NMHH sollte sich vielleicht ein paar qualifiziertere Juristen zulegen, denn die Niederlagen vor Gerichten häufen sich. Nachdem ein Gericht bereits die Verwehrung einer Zweitlizenz in Budapest für das oppositionelle Klubrádió gekippt hatte, weil die Begründung einer "befürchteten Monopolstellung" als Nonsense erkannt wurde, kippte sie nun auch die Ausschreibung der Hauptlizenz, deren Entzug für so viel Wirbel gesorgt hatte.

Die Richter stellten ziemlich trocken fest, dass die Vergabe der 95,3 MHz-Frequenz, die derzeit noch von Klubrádió genutzt wird, an den "Bestbieter" Autórádió hinfällig ist, weil dessen Bewerbung aus formalen Gründen hätte abgewiesen werden müssen. Sie entsprach nicht den Ausschreibungsvorschriften der NMHH. Das Urteil, dass nicht die Ausschreibung, sondern nur den Sieger aushebt, müsste nun zur Folge haben, dass der Zweitplatzierte, das wäre Klubrádió, nun den Zuschlag bekommt, wenn der NMHH nicht noch etwas einfällt. Eine der Begründungen lautete ja, dass das oppositionelle Talkradio die Musikquote von 60% nicht erfüllte, darum ließe sich schon noch was basteln, wie gesagt, wenn man die entsprechenden Juristen im Hause hätte...

red.

 

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