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(c) Pester Lloyd / 28 - 2012     NACHRICHTEN 12.07.2012

 

Staatsanwaltschaft in Ungarn beendet "Philosophenjagd"

Die Budapester Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen wissenschaftliche Mitarbeiter des Philosphischen Institutes der Akademie der Wissenschaften wegen des geäußerten Verdachts auf Untreue und Missbrauchs öffentlicher Gelder ergebnislos eingestellt.

Damit wurden gleichzeitig die Aktivitäten des "Regierungskommissars zur Abrechnung mit den Vergehen der Vorgängerregierung", Gyula Budai (Foto), einem außerhalb der Judikative, von Premier Orbán persönlich eingesetzten Sonderkommissars als rein politisch motivierte Aktionen entlarvt. Dieser hatte über Monate eine umfangreiche Öffentlichkeits- und Pressekampagne gegen eine Reihe auch international renommierter "linker" Philosophen wie u.a. Ágnes Heller, Sándor Radnóti, Mihály Vajda, György Gábor und György Geréby, losgetreten und diese als Schmarotzer und Betrüger dargestellt. Regierungsnahe Medien unterstützten Budai dabei eifrig. Einige der Beschuldigten wehrten sich mit Verleumdungsklagen gegen Budais Anschuldigungen. Der Fall schlug auch international hohe Wellen als eine Gruppe deutscher Philosophen mit Jürgen Habermas an der Spitze sich bei der EU-Kommission über diese regierungsamtliche Rufmordkampagne beschwerte.

 

Bereits im Mai beendete die Polizei ihre Untersuchungen mit der Begründung "mangelnder Anhaltspunkte und Verdachtsmomente", nun folgte auch die Staatsanwaltschaft, zumindest auf Hauptstädtischer Ebene nach und bestätigte die Richtigkeit der polizeilichen Entscheidung. Die Entscheidung der Budapester Staatsanwalt kann als Indiz für eine noch funktionierende unabhängige Justiz in Ungarn gelten, Budai selbst deutete aber bereits vor Monaten an, dass er "notfalls dafür sorgen" werde, passende Gesetze verabschieden zu lassen, um die "Schuldigen ihrer gerechten Strafe zuzuführen". Er stehe zudem in engem Kontakt mit Generalstaatsanwalt Péter Polt, einem von Orbán ernannten Parteifreund, der nach der Justizreform die Kompetenz hätte, selbst Ermittlungen nach seinem Ermessen einzuleiten, wenn er "öffentliches Interesse" erkennt.

Mehr zur "Philosophenjagd" Budais

Mehr zu den sonstigen Aktivitäten des Sonderkommissars

red.

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