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(c) Pester Lloyd / 28 - 2012     POLITIK 11.07.2012

 

Hitzeschlachten

Politische Nachrichten aus Ungarn

Zwar liegt schon seit Wochen eine schwere Sommerhitze über der ungarischen Hauptstadt, doch von Sommerpause keine Spur. Im Gegenteil, der Kampf der Gewalten geht unvermindert fort. Die Gerichte versuchen Politik zu machen, weil die Politik ihren Job nicht macht. Politiker machen sich dafür zunehmend zu Richtern und erheben sich auch über die Gerichte. Ein Überblick über die wichtigsten juristischen und politischen Entscheidungen und Vorkommnisse der letzten zwei Wochen.

Ungarns Außenminister droht EU mit Veto bei neuem EU-Budget

Ungarn wird sein Veto gegen den Finanziellen Rahmenvertrag der EU für die Jahre 2014-2020 einlegen, sofern die Kommission nicht von ihren Plänen abrückt, Gelder aus dem Kohäsionsfonds für Ungarn zu kürzen. Dies kündigte Außenminister János Martonyi in einem Fernsehinterview mit. Es sei richtig, diese Haltung nun klarzustellen, um den EU-Gremien Zeit zu geben, ihre Position zu überdenken. Der aktuelle 7-Jahresrahmen sieht 348 Mrd. EUR für die Kohäsionszahlungen vor, wovon Ungarn etwa 25 Mrd. erhält. Der neue Rahmenvertrag sieht neue Verteilungsmechanismen vor, wodurch Ungarn bis zu sechs Mrd. EUR weniger aus dem Ausgleichsfonds beziehen könnte. Ministerpräsident Viktor Orbán äußerte, dass der Kohäsionsfonds die einzige EU-Maßnahme gewesen sei, die erfolgreich Wachstum angestoßen hat und er werde nicht tolerieren, sollte Budapest nun Einschnitte erleiden müssen.

Ministerpräsident Viktor Orbán deutete derweil die teilweise Aufhebung zuvor ausgesetzter Zahlungen an Ungarn als Sieg seiner Politik. „Die letzten zwei Jahre haben gezeigt, dass Ungarn zwar einen anderen Weg als die EU geht, der nichtsdestotrotz erfolgreich ist“, meinte Orbán. Ungarn sei interessiert an einer Lösung der Euro-Krise, doch man lasse sich von der EU nicht in Steuerangelegenheiten hineinreden. Dass Ungarns Wirtschaft ohne EU-Hilfen kaum überlebensfähig wäre, verschweigt der Staatschef dabei, außerdem braucht er die erneute Unterstützung von IWF/EU, zur Sicherung der Staatsfinanzen.

Gesetzesänderung beschneidet Macht von Chef der Obersten Richterkammer

 

Das Parlament hat eine Gesetzesänderung angenommen, die die Macht des Präsidenten der Obersten Richterkammer einschränkt. Ebenso soll dieser nun nicht im über die übliche Amtszeit hinaus im Amt bleiben, auch wenn das Parlament keine Neubesetzung beschließen kann. Die Fidesz-Regierung hatte eingeführt, dass dieser mit einer Zweidrittelmehrheit gewählt werden müsse, was bei sich ändernden Mehrheiten nur schwer realisieren ließe. Der Änderungsantrag, der von Justizminister Tibor Navracsics eingebracht wurde, ist vor allem eine Reaktion auf die Kritik der Venedig-Kommission des Europarats an der Neuregelung des ungarischen Justizsystems und soll die Richter in Luxemburg beeindrucken, denen eine Klage der EU-Kommission als Teil eines Vertragsverletzungsverfahrens vorliegt.

Verfassungsgericht erklärt Teile der Bildungsreform für ungültig

Das ungarische Verfassungsgericht hat einen Gesetzentwurf der Regierung für ungültig erklärt, wonach Studenten, deren Studium staatlich bezuschusst wurde, gezwungen werden, im Anschluss für die doppelte Ausbildungsdauer in Ungarn zu arbeiten, wodurch die individuelle Freizügigkeit eingeschränkt wird. Das Gericht beanstandete nicht das Gesetz an sich, sondern nur den Umstand, dass die Regierung die Verträge, die die Studenten an die heimatliche Scholle binden sollen, direkt definieren könne. Dadurch würde dieRegierung direkt den Zugang zu Hochschulbildung für Betroffene beeinflussen, der jedoch ein Grundrecht darstellt und Teil der Hochschulautonomie ist.

Der zuständige Minister Zoltán Balog ließ verlauten, die Regierung respektiere die Entscheidung. Man werde das Gesetz nun so verändern, dass es verabschiedet werden könne. Dass dabei die wirklich problematischen Punkte ausgeräumt werden, ist ausgeschlossen. Gerade der Passus, der die freie Wahl des Arbeitsplatzes für Hochschulabsolventen einschränkt, hat zu massiver Kritik von der EU geführt, die die Arbeitnehmerfreizügigkeit gefährdet sieht.
Mehr zur Bildungsreform.

Die ungarische Vereinigung der Studentenvertretungen HÖOK begrüßt das Urteil des Verfassungsgerichts. Auf ihre Anfrage hin habe sich der Ombudsmann Máté Szabó an das Gericht gewandt, meinte HÖOK-Vorsitzender Dávid Nagy. 

Verfassungsgericht urteilt gegen „Gesetz zum Schutz der Familie“

Das Verfassungsgericht in Ungarn hat einen Passus im sogenannten „Gesetz zum Schutz der Familie“ für verfassungswidrig erklärt. Im Detail geht es dabei um einen Paragraphen zum Erbrecht, nach dem eingetragene Partnerschaften gegenüber traditionellen Ehen benachteiligt würden. Der Ombudsmann für Menschenrechte im Parlament hatte das Gesetz, das ab dem 1. Juli in Kraft treten sollte, zur Überprüfung an das Gericht gesendet. In einer Stellungnahme hieß es, das Gesetz sei nicht konform mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch, wonach die Partnerschaftsformen gleichgestellt sind. Das „Gesetz zum Schutz der Familie“ sah vor, dass bei Hinterlassenschaften hauptsächlich Blutsverwandte und der Ehepartner berücksichtigt würden.

Gefeuerter Richter klagt in Straßburg gegen Ungarn

Lászlo Ravasz, Richter in der Region Csongrad, wurde am 6. Juni in einem Disziplinarverfahren seines Amtes enthoben, nachdem er öffentlich das ungarische Gerichtswesen kritisiert hatte. In einem Zeitungsartikel hatte Ravasz im vergangenen Jahr geschrieben, dass „das Justizwesen in Ungarn in einer solchen Krise ist, dass das Funktionieren des Rechtsstaats gefährdet ist“. Weiter war zu lesen, dass in den Gerichten mehr und mehr ein Feudalsystem Einzug halte, bei dem nicht die professionelle Eignung über die Karriere eines Richters entscheide. Das Disziplinarverfahren wurde daraufhin vom ehemaligen Chef des Szegeder Amtsgerichts eingeleitet, dem enge Verbindungen zu Regierungsverantwortlichen nachgesagt werden. Diese Entscheidung sei ein klarer Verstoß gegen das Recht zur öffentlichen Meinungsäußerung gewesen, argumentiert die Menschenrechtsbewegung TASZ, die den entlassenen Richter rechtlich vertritt und auch die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg angeregt hat. Man erhoffe sich ein Zeichen dafür, dass so ein Vorgehen in Ungarn nicht länger toleriert werde.

Ungarns Parlament schafft Rente für Ex-Kommunisten ab

Das ungarische Parlament hat ein Gesetz beschlossen, wonach Personen, „deren Aktivitäten vor 1990 nicht mit demokratischen Werten vereinbar waren“, die Rentenansprüche gestrichen werden können. Die Selektion der Betroffenen wird bis zum Oktober von der Regierung vorgenommen, wie weit "nicht mit demokratischen Werten vereinbar" reichen wird, hielt man bisher noch offen. Das Gesetz wurde zusammen von Abgeordneten der Regierungspartei Fidesz und der neofaschistischen Oppositionspartei Jobbik eingebracht. Zwar wurden Pensionsansprüche für Offizielle der Sowjetära bereits 1991 geprüft und gegebenenfalls gestrichen, doch laut den Initiatoren blieben viele Personen verschont, die sich mit ihrem Handeln „unwürdig“ gezeigt hätten. Die Orbán-Regierung hat einen eigenen Parlamentsausschuss eingesetzt, der "die Verantwortlichen" der stalinistischen Ära wie der Kádárzeit "benennen" soll, ein eigenes
"Sozialistengesetz" nimmt die heutige MSZP, samt ihrer Mitglieder, in die "moralische wie juristische Verantwortung für die "Handlungen der Vorgängerpartei". Laut Premier Orbán ist "der Kommunismus das größte Verbrechen des 20. Jahrhunderts" gewesen.

Bewältigung der kommunistischen Geschichte ist Europäische Angelegenheit, sagt ungarischer Minister

Das Erbe der kommunistischen Regime zu bewältigen sei eine gemeinsame europäische Verantwortung, sagte Ungarns "Minister für Humanressourcen" (Kultur, Bildung, Sport, Soziales, Arbeit) Zoltán Balog am Rande einer Konferenz zum Thema „Europäische Werte“ in Passau. Kooperation in Europa sei nötig, da in einigen Ländern das Verständnis für den schwierigen Umgang mit der kommunistischen Vergangenheit fehle. „Die Aufarbeitung ist keine Privatangelegenheit für Post-Sowjetstaaten, sondern genauso wie die Beschäftigung mit der Nazizeit eine gesamteuropäische Aufgabe“, fügte Balog hinzu. Welchen individuellen Umgang die ungarische Regierung mit der Ära des Faschismus pflegt,
zeigen diverse aktuelle Entwicklungen wie die Verehrung des Hitlerpaktierers Horthy.

Noch eine Runde im Korruptions-Karrussell

Diesmal betrifft es den ehemaligen Vorsitzenden des Nationalen Büros für Sicherheit, ein Geheimdienst, der wegen Amtsmissbrauch und Veruntreuung fremden Vermögens angeklagt war. Von einem Budapester Gericht wurde er nun aus Mangel an Beweisen von diesen Vorwürfen freigesprochen, jedoch wegen des illegalen Umgangs mit privaten Informationen verurteilt. Zusammen mit dem Hauptangeklagten Sándor Laborc wurden noch zwei weitere Beteiligte verurteilt, ein vierter Angeklagter wurde gänzlich freigesprochen. Laborc muss nun lediglich eine Geldstrafe von 1,5 Mio. HUF (5.250 EUR) bezahlen.

Weitere Korruptionsfälle der Vorgängerregierung

Ministerpräsident von Ungarn wird auch noch Geheimdienstchef

Nach einer Gesetzesänderung, die die Regierungsmehrheit im Parlament verabschiedete, wird zukünftig der Ministerpräsident den ungarischen Auslandsgeheimdienst formal führen. Zuvor war dieser dem Bereich des Außenministeriums zugeordnet. Des weiteren sollen laut dem Gesetz auch nicht mehr die Ministerien selbst entscheiden, welche Informationen der Geheimdienste veröffentlicht werden, sondern „die Regierung“. Ob das bedeutet, dass Viktor Orbán nun jede Nachricht vorher absegnen muss, wird jedenfalls nicht weiter ausgeführt, die Entscheidung bestätigt jedoch die zu beobachtende Tendenz einer verstärkten Machtkonzentration im Amt des Ministerpräsidenten, der sich dort mittlerweile mit drei engen Vertrauten im Range von Staatssekretären umgeben hat, die teilweise eine besonders parteitreue Parallelregierung darstellen.

Oberstes Gericht in Ungarn hebt Urteil gegen Neonazi auf

Der rechtsextreme Aktivist György Budaházy wurde vom Obersten Gericht vom Vorwurf der Verbrechen gegen den Staat freigesprochen. Das Gericht hebt damit eine erstinstanzliche Entscheidung auf, wonach Budaházy verurteilt wurde, da er „verfassungsfeindliche Aktivitäten mit dem Ziel des gewaltsamen Regierungssturzes plane“. Konkret geht es dabei um Schriften und Pamphlete, die der Neonazi zwischen 2006 und 2007 veröffentlicht hatte und in denen er dazu aufruft, sich gegen das Parlament und die Polizei zu wehren. Dafür wurde Budaházy im Jahr 2010 von einem Budapester Gericht zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, u.a. für die Vorbereitung von Sprengstoffexplosionen und Widerstand gegen die Staatsgewalt. Der Urteilsspruch des Obersten Gerichtshofes revidierte diese Entscheidung nun. Budaházy wird offen von Mandataren der neofaschistischen Parlamentspartei Jobbik unterstützt.

Massive Beschwerden über Willkür bei lokalen Beschäftigungsprogrammen

Der letzte verbliebene Ombudsmann des bewährten parlametnarischen Beschwerdebüros, jener für Grund- und Menschenrechte, Máté Szabó, muss sich mit einer Welle von Beschwerden Betroffener der lokalen Beschäftigungsprogramme auseinandersetzen. In deren Folge hat er nun eine umfassende Untersuchung über die "Details der Arbeitsbedingungen, willkürliche Entlassungen, Fragen der Bezahlung" angeordnet. Er hielt dabei fest, dass die "Respektierung von Grundrechten der Menschen in lokalen Beschäftigungsprogrammen nicht vom guten Willen der lokalen Autoritäten" abhängen darf. Im Gegenteil, so Szabó, die Autoritäten müssen die Garanten dieser Rechte sein. Was auf dem Lande teilweise abgeht, hat bereits der
Kallai-Bericht offenbart, der sogar amtlich sanktionierten Rassismus belegt. Weitere Beispiele von Schikanen und Hintergründe zum wirtschaftlichen Unsinn der Programme haben wir hier dokumentiert.

Szabó findet es besonders wichtig, dass Menschen, die ohnehin schon in einer verletzlichen Situation mit Existenzängsten und geringem Einkommen leben, nicht noch durch unwürdige Behandlung erniedrigt werden. Würde, gleiche Rechte, faire Behandlung, Rechtsschutz stehen jedem zu. Das Innenministerium, dem die Umsetzung der Zwangsarbeit obliegt, begrüßt offiziell die Untersuchungen des Ombudsmannes, da man "so falsche Vorstellungen rund um die öffentlichen Beschäftigungsprogramme" ausräumen könne.

Sowjet-Denkmäler in Ungarn sollen erhalten bleiben

Wie der ungarische Außenminister János Martonyi mitteilte, gebe es von Seiten der Regierung keinerlei Pläne, Denkmäler aus der Sowjetzeit zu entfernen. Es gebe auch keine aktuellen Gespräche mit Russland zu diesem Thema. Die Stellungnahme Martonyis bezieht sich auf eine Anfrage von Tamás Gaudi-Nagy, Mitglied der neofaschistischen Jobbik-Partei. Deren Forderung ist es unter anderem, das Denkmal für gefallene sowjetische Soldaten auf dem Szabadság tér (Freiheitsplatz) in Budapest zu entfernen. Die erste demokratisch gewählte Regierung Ungarns hatte nach der Wende eine Vereinbarung mit Russland getroffen, wonach alle Denkmäler aus der sozialistischen Zeit in Budapest entfernt werden, mit Ausnahme des einen. Martonyi betonte, dass Russland ein wichtiger strategischer Partner für Ungarn sei und man wolle die guten Beziehungen auf keinen Fall mit diesem unwichtigen Thema belasten. Das Denkmal auf dem Freiheitsplatz wird regelmäßig mit Parolen beschmiert und anderweitig beschädigt.

Amnesty International kritisiert neues Strafrecht in Ungarn

Amnesty International (AI) gab eine Stellungnahme ab, in der die Organisation die ab kommendem Jahr in Kraft tretende Neuregelung des Strafrechts für Hassverbrechen kritisiert. Einige Punkte werden zwar als positiv anerkannt, wie beispielsweise dass die sexuelle Orientierung, Geschlecht und Behinderungen als mögliche diskriminierende Aspekte mit aufgenommen werden. Insgesamt habe die ungarische Regierung bei der Reform jedoch zu wenig Wert auf Präventivmaßnahmen und eine effektive Strafverfolgung gelegt. In einigen Punkten ist die Regelung halbherzig formuliert, z.B. fallen Morddrohungen aufgrund Nationalität, Ethnie etc. nicht unter Verbrechen aus Hass. Doch egal, wie gut ein Gesetz formuliert ist, es müssen auch die Voraussetzungen für die Ermittlungen dazu geschaffen werden. In diesem Punkt fehlt es der ungarischen Polizei vor allem an Experten, die die Lage richtig einschätzen könnten. AI schlägt daher vor, ein unabhängiges Monitoring-System, sowie eine Datenbank aufzubauen, die mit Internationalen Menschenrechtsnormen im Einklang steht. Die ungarische Regierung hat auf das Gesprächsangebot bisher nicht reagiert.

Weitere Änderungen am Strafrecht

Human Rights Watch bestärkt EU in Kritik an Ungarns Mediengesetz

Der fehlende Wille der ungarischen Regierung, Sorgen bezüglich der Pressefreiheit im Land ernst zu nehmen, rechtfertige das Vorgehen der EU vollkommen, heißt es in einem Brief von Human Rights Watch an die zuständige EU-Kommissarin Neelie Kroes. Die umstrittenen Mediengesetze, die die ungarische Regierung verabschiedet hat, haben sowohl bei der Europäischen Union als auch beim Europarat Bedenken an der Unabhängigkeit der Medien hervorgerufen. Reformvorschläge von Seiten des Europarat blieben unbeachtet, Änderungen an den Gesetzen gingen nicht nur komplett an der Kritik vorbei, sondern sind sogar dazu in der Lage, die Zensur und Kontrolle weiter zu verschärfen.

Ministerpräsident Orbán sieht Antisemitismus in Ungarn aus USA gefördert

Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán hat auf einen Brief, in dem 50 US-amerikanische Kongressabgeordnete seine Regierung zum Handeln gegen sich ausbreitenden Antisemitismus
aufgefordert hatten, reagiert und den Spieß kurzerhand umgedreht. Ohne auf die konkreten Vorwürfe gegen die Politik seiner Regierung einzugehen, bat er den amerikanischen Kongress um Hilfe bei der Bekämpfung anti-jüdischer Tendenzen in Ungarn. Diese werden nach Orbáns Auffassung nämlich vor allem aus den USA unterstützt und würden nicht aus der ungarischen Gesellschaft oder gar Politik heraus entstehen. Konkret nennt Orbán das Nachrichtenportal kuruc.info, das gegen Juden hetzt und aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen seinen Sitz in die USA verlegt habe. Sogar er selbst und sein politisches Lager seien bereits mehrfach Ziel der Angriffe dieser extremistischen Antisemiten gewesen. An den Kongress wende er sich nun, da die amerikanische Regierung eine vorherige Unterstützungsanfrage abgelehnt hatte.

Medienrat schließt Klubrádió aus Lizenzwettbewerb aus

 

Die Medienbehörde NMHHhat eine Bewerbung des oppositionellen Radiosenders Klubrádió aus der Ausschreibung um die Frequenz 95,3 ausgeschlossen, da sie die formalen Anforderungen nicht erfüllt. In einem früheren Verfahren war die Lizenz an Autórádió vergeben worden, was ein Gericht jedoch gekippt hatte, da der Sender einen formal fehlerhaften Antrag gestellt hatte. Nun heißt es, dass Klubrádió nicht alle Seiten des Antrags ordnungsgemäß unterzeichnet haben soll, weshalb die Bewerbung ebenfalls ungültig sei. Es hätten auch die leeren, aber zum Antrag zählenden Seiten, parafiert werden müssen...

Klubrádió-Chef András Arató bestreitet dies und zeigt in einem Video eine Kopie des ausgefüllten Antrags. Arató wirft der NMHH vor, seinen Sender aus politischen Gründen verdrängen zu wollen. Die NMHH ist ein neu geschaffenes Gremium, das der Regierung von Viktor Orbán sehr nahe steht und quasi die alleinige Macht zur Vergabe von Rundfunklizenzen besitzt. Auch weitere Bewerbungen von Klubrádió auf zwei weitere Frequenzen wurden mit der gleichen Begründung abgelehnt. Der Sender kündigte an, gegen die Entscheidung wieder vor Gericht zu ziehen.

Die parlamentarische Oppositionspartei MSZP fordert derweil den Rücktritt der Führung des NMHH. „Wenn Klubrádió keine fehlerhafte Bewerbung abgegeben hat, kann der Grund nur sein, den Sender ruhig zu stellen. Sollten alle elf Anträge tatsächlich fehlerhaft gewesen sein, arbeitet bei der Behörde professionelle Analphabeten, schließlich haben sie die Anträge zuvor akzeptiert.“, sagten Ildikó Lendvai und László Mandur von den Sozialisten.

Ungarische Regierung unterzeichnet „Open Government“-Erklärung

Ungarn hat sich dazu entschieden, dem sogenannten „Open Government“-Programm beizutreten, um dadurch Korruption in den eigenen Reihen bekämpfen zu können. Die „Open Government“-Erklärung aus dem Jahr 2011, die mittlerweile 55 Staaten unterzeichnet haben, bildet eine Selbstverpflichtung zu Transparenz und freien Zugang zu öffentlichen Daten der Regierung. Gleichzeitig soll dadurch eine bessere Kontrolle der Arbeit von Verwaltungsmitarbeitern ermöglicht werden, um Verschwendung von Steuergeldern oder auch Korruption schneller aufzudecken und präventiv zu verhindern. Was die Regierung in der Praxis von Transparenz hält,
ist hier niedergeschrieben.

Tim Allgaier / red.

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