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(c) Pester Lloyd / 33 - 2012   NACHRICHTEN 17.08.2012

 

Neonazis in Ungarn zeigen Nazijäger an - Zentai bleibt in Australien

Die neofaschistische Jobbik-Partei hat bei der Polizei gegen den Vorsitzenden des Jerusalemer Simon-Wiesenthal-Zentrums, Efraim Zuroff (Foto), Anzeige erstattet. Dieser hatte den unter Hausarrest stehenden mutmaßlichen Naziverbrecher Lászlo Csatáry einer Beteiligung an Deportationen ungarischer Juden 1941 und 1944 beschuldigt, zumindest was 1941 betrifft fälschlicherweise, wie die Budapester Staatsanwaltschaft nun mitteilte. Demnach spielte Csatáry keine entscheidende Rolle bei der Deportation von über 16.000 Menschen in das Vernichtungslager Auschwitz.

Berichte des Simon-Wiesenthal-Zentrums hatten diesen Verdacht erhoben, woraufhin die britische Boulevardzeitung The Sun den seit Jahren unbehelligt in Budapest lebenden Altnazi aufgespürt hatte. Sowohl die ungarischen als auch die slowakischen Behörden wussten bereits seit Ende der 90er Jahre, dass Csatáry plant, nach Ungarn zurückzukehren, unternahmen aber nichts, bis der öffentliche Druck zu groß wurde, obwohl dieser bereits zuvor der meistgesuchte Naziverbrecher war.

Auch wenn Csatáry durch die Staatsanwaltschaft nun in einem Punkt entlastet wurde, ändert das nichts daran, dass er nachweislich als Kommandant des Ghettos in Kassa (heute Kosice) tätig war und in dieser Funktion zahlreiche Verbrechen mitverantwortet und befehligt hat und deshalb nichtsdestoweniger vor Gericht gehört. Die Vorwürfe der rechtsradikalen Jobbik-Partei, die den 97-jährigen Naziverbrecher als nationalen Helden verehrt, sind daher absurd, passen aber zur Rolle der Partei, die auch den kürzlich verstorbenen Sándor Képíró auf ihre Kosten verteidgte.

 

In einem anderen Fall, in dem die ungarische Regierung sogar die Strafverfolgung eines anderen Kriegsverbrechers seit 2005 anstrebt, verhindert nun die australische Justiz eine Auslieferung des Verdächtigen, Charles Zentai, an Ungarn. Zentai hatte 1944 einen jüdischen Jugendlichen in Budapest zu Tode geprügelt, da dieser keinen Juden-Stern getragen hatte, hier mehr dazu. Das Oberste Gericht in Australien lehnte nun, nach einer jahrelangen juristischen Schlacht, erneut und nun letztinstanzlich einen Auslieferungsantrag ab, da das Vergehen nach damaliger ungarischer Rechtsprechung nicht als Kriegsverbrechen galt, diesen Straftatsbestand gab es damals im ungarischen Recht nicht, so die australischen Richter. Ungarn hatte die Möglichkeit, Zentai wegen Mordes anzuklagen, der ebenfalls nicht verjährt und auch damals schon strafbar war, tat dies aber nicht.

eg

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