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(c) Pester Lloyd / 38 - 2012   NACHRICHTEN 20.09.2012

 

Zwangspensionierung von Richtern in Ungarn ab Oktober vor dem EuGh

Wegen des Gesetzes zur Pensionierung von Richtern muss sich Ungarn ab Oktober vor dem Europäischen Gerichtshof in einem Eilverfahren verantworten. Geklagt hat die Europäische Kommission, nachdem sämtliche Versuche, die Unstimmigkeiten im Gespräch mit der ungarischen Regierung zu klären, gescheitert waren.

Das Gesetz, das die Pensionierung von Richtern mit 62 statt wie bisher mit 70 Jahren vorschrieb, war bereits vor wenigen Wochen vom ungarischen Verfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt worden. Danach fällten Arbeitsgerichte erste Präzedenzfälle, die zur Wiedereinstellung von Richtern führten.

 

Die ungarische Regierung setzt ihren Kurs trotz des höchstrichterlichen Urteils fort, in dem der ungarische Justizminister einen „Kompromissvorschlag” eingereicht hatte, nach dem das Pensionsalter der Richter nun "nur" auf 65 Jahre gesenkt werden soll. Außerdem ergänzte er, dass wiedereingestellte Richter oder jene, die die vorher gewünschte Altersgrenze erreichten, "keinesfalls wieder in ihren angestammten oder in Leitungspositionen, sondern nur noch als Beisitzer oder Sachbearbeiter" tätig werden düften.

Die Vorwürfe, dass durch die Zwangspensionierungen, und vor allem durch die von der regierungstreu besetzten Obersten Richterkammer eingesetzten Amtsnachfolger, die Freiheit der Justiz eingeschränkt wird, wird dieser "Kompromiss" nicht ausräumen können, weshalb auch die Klage vor dem EuGh nicht hinfällig wurde.

E.G.

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