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(c) Pester Lloyd / 40 - 2012   NACHRICHTEN 04.10.2012

 

Wählerregistrierung in Ungarn soll Teil der Verfassung werden

Die zwischen den politischen Lagern heftig umstrittene Wählerregistrierung soll Teil der Verfassung werden. Das schlug jetzt die Fidesz-Mehrheit im Verfassungsausschuss des Parlamentes vor. Damit bliebe die Regelung, die eine Voranmeldung zur Ausübung des Wahlrechts bis 15 Tage vor dem Termin vorschreibt, auch nach einem Machtwechsel in Kraft und nahezu unangreifbar, solange die heutigen Machthaber zumindest ein Drittel der Mandate kontrollieren.

Mit dem Schachzug will man auch einem mutmaßlich folgenden Einspruch des Verfassungsgerichtes vorgreifen, was jedoch nur teilweise gelingen kann, da das Verfassungsgericht auch bei Aufnahme des Gesetzes in den Verfassungsrang, die sich daraus ergebenden Widersprüche zu anderen Passagen (Definition des Souveräns) oder die Kollision mit höherem Recht (Grundrechte wie allgemeine, freie, gleiche Wahlen etc.) thematisieren und be-urteilen kann.

 

Sozialisten und Grüne, also die gesamte demokratische Opposition im Parlament sind sich in ihrer Ablehnung gegenüber dem Schritt, der vor allem mit "technischen Erfordernissen wegen der Einführung des Wahlrechts für Auslandsungarn" argumentiert wird, einig: Fidesz habe dem Wahlvolk den Krieg erklärt. In jeder Demokratie der Welt wäre das Gesetz verfassungswidrig. Es diskriminiert die Menschen und unterminiere durch die 15-Tage-Frist zusätzlich die Willensbildung im Wahlkampf. Die neofaschistische Jobbik fordert die Abschaffung der Frist, hat sonst aber grundsätzlich nichts gegen eine Vorregistrierung, wobei man dort vor allem darauf abzielt, dass viele Roma wegen des bürokratischen Aufwands oder schlicht aus Unwissenheit so von den Wahlurnen ferngehalten werden.

Das Regierungslager nannte die Opposition einmal mehr "hysterisch" und versuchte Erklärungen mit "mehr Verantwortung des Bürgers", der sich so zu seinem "demokratischen Recht" bekenne. Das tut er laut Verfassung eigentlich durch die Wahl selbst. Umfragen ergeben, dass die Wahlbeteiligung durch die Registrierung um rund ein weiters Viertel auf nun nur noch ca. 41% sinkt, nach jetzigem Stimmungsbild.

red.

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