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(c) Pester Lloyd / 03 - 2013   NACHRICHTEN 17.01.2013

 

Kata und Kiva folgen Eva

Neue Steuermodelle für Kleinunternehmen und KMU in Ungarn

Rund 60.000 ungarische Unternehmen haben sich bisher für die seit diesem Jahr eingeführten zwei neuen Pauschalsteuermodelle für Kleinunternehmen registrieren lassen. Das meldete das Nationalwirtschaftsministerium am Mittwoch. Danach haben sich per 1.1. 51.000 Firmen für "Kata" sowie 10.000 für "Kiva" angemeldet. Wir erklären, was das bringt.

Gut zu sehen, aber schwer einzuschätzen,
die neu uniformierte Steuerpolizei des FInanz- und Zollamtes NAV

"Kata" ist für Mikrounternehmen und Ich AG´s mit einem jährlich Umsatz von maximal 6 Mio. HUF (ca. 20.000 EUR) gedacht. Hier können sowohl die Körperschafts-, also auch die Einkommenssteuer und die Sozialabgaben monatlich mit einer Pauschalzahlung von 50.000 Forint (170 EUR) abgegolten werden (also bei vollen 6 Mio. HUF Umsatz genau 10% aller Einnahmen), wenn es sich um das Haupteinkommen, mit 25.000 HUF, wenn es sich um eine Nebenseinkommensquelle handelt. Alles, was über 6 Mio. HUF im Jahr hinaus geht wird mit 40% versteuert. Kommen jedoch mehr als 1 Mio. Forint Umsatz pro Jahr von nur einem Auftraggeber, muss nachgewiesen werden, dass beide Geschäftspartner nicht ein "außerbetriebliches" Angestelltenverhältnis haben. Kosten und Áfa können nicht von der Steuerbasis abgezogen werden.

"Kiva" ist hingegen für Unternehmen mit Umsätzen bis 500 Mio. HUF (1,7 Mio. EUR) und wenigstens 25 Angestellten eingerichtet worden. Hier wird eine Steuer von 16% auf Betriebsergebnis und Lohnkosten veranschlagt, mit dem Hintergedanken, nur die Tätigkeit und die Überschüsse des Unternehmens zu besteuern, nicht aber Investitionen, Kosten und Anlagevermögen. Produktions- und Werbungskosten sowie bezahlte Mehrwertsteuer können, anders als bei "Kata", von der Steuerbasis abgezogen werden.

 

Während die Entscheidung für "Kiva" nur einmal für das Steuerjahr getroffen werden darf, ist der Umstieg auf "Kata" zu jeder Zeit im Jahr möglich. Beide Modelle ersetzen das Modell "Eva", das bisher mit 19%, zuletzt auf 37% angehoben, galt und nun auslief. Vor allem mit "Kata" soll dem weit verbreiteten Phänomen der, im Volksmund als "Putzzfrauen KG´s" ein realistischer steuerlicher Rahmen geboten werden. Dabei handelt es sich um eine Scheinbeschäftigung, wobei der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur Gründung einer Firma für die Lohnabrechnung drängt, um so die hohen Sozial- und sonstigen Abgaben zum umgehen, für die dann der Arbeitnehmer, der nun Unternehmer ist, selbst zuständig wird. Die pauschalierten Kleinunternehmersteuern sind ein Versuch des Staates, dieses Arbeitnehmersegment nicht ganz der Schwarzwirtschaft zu überlassen.

red.

 

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