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(c) Pester Lloyd / 18 - 2013   NACHRICHTEN 03.05.2013

 

Frauenschläger fliegt aus Regierungsfraktion, bleibt aber im Parlament

József Balogh, jener Abgeordnete der Regierungspartei Fidesz, der mit schweren Vorwürfen der körperlichen Gewalt gegen seine Ehefrau konfrontiert ist ("sie ist über meine Hunde gestolpert...") und gegen den strafrechtliche Ermittlungen laufen, ist von seiner Fraktion ausgeschlossen worden. Offiziell hieß es - natürlich - dass der Austritt auf eigenen Wunsch Baloghs erfolgte, der seine Partei nicht beschädigen wolle. Allerdings machte umgehend die Runde, dass die Fraktionsspitze um Antal Rogán kurzen Prozess mit dem unappetitlichen Vorgang gemacht haben wollte. Dass Balogh sein Parlamentsmandat als "Unabhängiger" behalten will, spricht weiterhin für sich und gegen die freiwillige Variante. Fraktionschef Rogán nutzte den Fall für einen moralisierenden Gestus "als Ehemann und Vater", es sei "inakzeptabel, dass jemand seine Liebsten verletzt" und alle Fraktionsmitglieder würden das so sehen.

 

Dass dies nicht stimmt, belegte der Auftritt eines anderen Fidesz-Mannes im Zusammenhang mit der Debatte um eine gesonderte strafrechtliche Verfolgung von häuslicher Gewalt. Dieser dozierte darüber, dass sich das Problem mit den Schlägen durch den Ehemann gesellschaftlich ganz schnell erledigen ließe, strengten sich die Frauen nur etwas mehr an, ihren Gatten Achtung und Respekt abzunötigen. Der weise Mann empfahl daher den Damen, sie sollten mehr Kinder kriegen als bisher, was ihre Stellung deutlich verbessern könnte. Rogan selbst beendete die Debatte damals, in dem er dafür stimmte, der häuslichen Gewalt eine gesonderte strafrechtliche Beachtung zukommen zu lassen und kommentierte das gnädig mit: "weil es die Damen so wünschen...". Die gesetzliche Meldefrist der Krankenhäuser räumt  "schlagfertigen" Ehemännern übrigens immer noch ein Schlupfloch ein. Mediziner müssen - sollte das Opfer selbst keine Anzeige erstatten - Verletzungen, auch solche, deren Herkunft eindeutig ist, nur dann polizeilich melden, wenn deren Heilung vermutlich länger als acht Tage dauert...

red.

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