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(c) Pester Lloyd / 18 - 2013   NACHRICHTEN 30.04.2013

 

Zu viele Fragen: Informationspflicht von Behörden in Ungarn wird eingeschränkt

Die ungarische Regierungspartei will die Auskunftspflicht öffentlicher Behörden, niedergelegt im Gesetz über die Informationsfreiheit 2011/CXII, deutlich einschränken. Zwei Parlamentarier des Fidesz haben auf der montäglichen Parlamentssitzung ein Schnellverfahren angestrengt, wonach "zu viele" Anfragen, die als "exzessive Informationsfreiheitsanfragen" eingestuft werden können, hinfort kommentarlos ignoriert werden dürfen. Die als "sehr dringend" eingestufte Gesetzesvorlage soll noch am Dienstag ohne weitere Beratung durch das Parlament verabschiedet werden und betrifft zwei wichtige Behörden, das KEHI, das Regierungskontrollamt sowie den Staatlichen Rechnungshof ÁSZ zur Gänze sowie alle anderen öffentlichen Einrichtungen bei “zu vielen Fragen”.

Das Transparenzportal www.atlatszo.hu wies auf den Schritt der Regierungspartei hin und will gegen die Beschneidung der Auskunftsrechte für Bürger, Unternehmen und NGOs vorgehen. Ein Abgeordneter der Opposition sieht einen direkten Zusammenhang mit dem Aufklärungsbedürfnis im Zusammenhang mit dem Tabaklizenzskandal. Atlatszo, eine Plattform uabhängiger Journalisten und Fachleute, bietet neben einer ungarischen Version von Wikileaks, einem "Oligarchopedia" auch den Service "KiMiTud" (Werweißwas) an, bei dem vorgefertigte Formulare für Auskunftsbegehren an Ämter und Behörden angeboten werden, von denen auch reichlich Gebrauch gemacht wird. Atlatszo ficht die Anfragen, mit Hilfe anderer NGOs notfalls auch vor Gericht durch, was bereits zu einer Reihe für die Regierung sehr unangenehmen Einsichten in Vergabeverfahren, Förderpraktiken und andere krumme Geschäfte brachte. Atlatszo bemängelt auch die Schwammigkeit der Formulierung "zu viele Anfragen" im geplanten Gesetz, die den Bürger der Gnade der Behörden ausliefert.

Der Zugang zu behördlichen Informationen, so sie nicht der nationalen Sicherheit unterliegen oder als Geschäftsgeheimnisse einstufbar sind (was weiten, mitunter zu weiten Interpretationsspielraum belässt) ist ein auch von der EU überwachtes Recht.

red

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