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(c) Pester Lloyd / 19 - 2013   NACHRICHTEN 07.05.2013

 

Teil-Freispruch für Ex-Geheimdienstchef in Ungarn, weitere Prozesse erwartet

Der im Zentrum eines Geheimdienstskandals stehende ehemalige Chef des Inlandsgeheimdienstes, Sándor Laborc, ist vom Budapester Berufungsgericht vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen worden, bzw. hielt das Gericht das erstinstanzliche Urteil aufrecht. Ihm konnten, so das Gericht, keine kriminellen Handlungen nachgewiesen werden. Dabei ging es darum, dass Laborc vor 2010 angeblich Dossiers über Orbán, Kövér und andere damalige Oppositionspolitiker angelegt haben soll. Die Frage, die die Richter zu beantworten hatte war, ob die gesammelten Informationen darin mit illegalen Methoden beschafft und / oder für sachfremde Zwecke ge- bzw. missbraucht wurden. Der Prozess fand unter völliger Geheimhaltung statt, da darin Akten behandelt wurden, die als "Top secret" wegen ihrer Relevanz für die "nationale Sicherheit" eingestuft sind. Im Zusammenhang mit einem anderen Fall wurde Laborc jedoch wegen der "missbräuchlichen Erlangung" von Informationen erstinstanzlich schuldig gesprochen.

 

Andere Akten, Abhörprotokolle zwischen Laborc und einem Mafiaboss, wurden von der Regierung kürzlich gezielt freigegeben und an regierungstreue Medien lanciert, um den politischen Missbrauch der Geheimdienste seitens der sozialliberalen Regierung zu dokumentieren und das Verfahren, wenn nicht rechtlich, so doch wenigstens politisch nutzbar machen zu können. Der Beschuldigte stellte sich auf den Standpunkt, dass das telefonisch gemachte Angebot eines Mafiosi, diskreditierende Details über Oppositionspolitiker liefern zu wollen, um über den Wahlgewinn der Sozialisten eine Strafverfolgung zu vermeiden von ihm nie angenommen wurde. Andererseits sei es seine Pflicht als Geheimdienstler auch von zwielichtigen Quellen herangetragene Informationen, die auf rechtliche Verstöße hindeuten könnten, zu prüfen.

Die Auseinandersetzung um die Abhörprotokolle wird von der Regierungspartei als "größter Skandal" des Nachwendeungarn bezeichnet, ein Teil der Opposition sieht darin nur einen medialen Manipulationsversuch, andere Teile der Opposition verlangen zunächst die Öffentlichmachung aller Dokumente, bevor sie die Sache beurteilen wollen. Die oberste Staatsanwaltschaft, ebenfalls von Fidesz beesetzt, interessiert sich für den Fall weiterhin.

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red.

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