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(c) Pester Lloyd / 19 - 2013   NACHRICHTEN 11.05.2013

 

Verschärfte Haftstrafen gegen "rassistische" Roma, Schnellverfahren gegen Nazis in Ungarn

Zwei Urteile der vergangenen Tage, sorgten für einige mediale Debatten:

Der erste Fall führt ans Gericht von Miskolc, wo nach fast vier Jahren Verfahrensdauer Haftstrafen zwischen zweieinhalb und vier Jahren für insgesamt neun junge Leute, Angehörige der Roma-Minderheit, ausgesprochen worden sind. Sie wurden nicht nur für schuldig befunden, 2009 in Sajóbábony vier in einem Auto sitzende "Gardisten", also Angehörige einer paramilitärischen, neonazistischen Gruppe, attackiert und zwei von ihnen verletzt zu haben, sondern diese Tat auch noch aus "Rassismus" begangen zu haben, was laut Gesetz als "Verbrechen gegen die Nation" bzw. eine darin lebende Mehrheit oder Minderheit gewertet wird und strafverschärfend wirkt. Die "Garde" war zuvor in dem Ort aufmarschiert und hatte einen Tag und eine Nacht lang das Roma-Ghetto belagert, nur der Zufall und später massive Polizeieinsätze (Foto) konnten einen Zusammenprall der beiden Gruppen verhindern. Dazu unsere Berichte von 2009: http://www.pesterlloyd.net/2009_48/0948sajobab/0948sajobab.html

Bürgerrechtsgruppen sind über die Urteilsbegründung entsetzt, zwar gäbe es auch unter Roma Rassismus, aber schließlich ging in diesem Fall der Rassismus ja von der Neonazi-Gruppe aus, die über die Ortschaft hergefallen waren, wie kann ein Gericht dann eine "Tat gegen Mitglieder der ungarischen Nation" erkennen, was außerdem einer Aberkennung der Zugehörigkeit zur ungarischen Nation für die Angeklagten gleichkommt. Diese sitzen übrigens bereits seit mehr als 2 Jahren in U-Haft und haben wiederum Berufung angekündigt, die in Debrecen verhandelt werden wird.

 

Ebenfalls in dieser Woche wurden zwei Neonazis, die im Umfeld des Jüdischen Weltkongresses, Haken- und Pfeilkreuze herumtrugen sowie Teilnehmer des WJC beleidigten, im Schnellverfahren zu drei Jahren Haft ohne Bewährung bzw. zu zwei Jahren mit drei Jahren Bewährung verurteilt. Der Passus des "Angriffs auf die ungarische Nation" kam hier nicht zum tragen, denn die religiösen und ethnischen Minderheiten sind nicht Teil der ungarischen Nation, sondern "nur" staatsbildender Teil Ungarns, wiewohl auch durch einen Passus in der Verfassung geschützt, der jedoch im lebendigen Recht nicht strafverschärfend wirkt, im Unterschied zu obigem Fall. Dass den Nazis ein Schnellverfahren bereitet wurde, kann damit zusammenhängen, dass man die Aufmerksamkeit der Weltpresse um den WJC noch für eine Korrektur des Bildes im Ausland nutzen wollte, bevor in Ungarn wieder der Alltag einkehrt.

red.

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